— 578 —
haftigkeit, die so manche, im Uebrigen bedeutende Schriften italienischer
Autoren verunzieren.
Möge das Werk des gelehrten Staatsmannes, den seine Fähigkeiten
kurz nach dem Erscheinen des Buches zu einer leitenden Stellung in der
Verwaltung seines Landes geführt haben, in Italien nicht nur die An-
erkennung der engeren Fachkreise finden, sondern auch für die Gestaltung
des praktischen Staatslebens segensreiche Früchte tragen. Möge dasselbe
auch in Deutschland, wo wir durch Gxeist's bahnbrechende Arbeiten bereits
in unübertrefflicher Weise mit den Verhältnissen der englischen Lokal-
verwaltung bekannt gemacht worden sind, die Beachtung finden, auf welche
es vermöge seines selbständigen wissenschaftlichen Werthes vollen Anspruch
erheben darf. — Heimburger.
Dr. jur. Ritter Alfred v. Wretschko, Das österreichische Marschall-
amt im Mittelalter. Ein Beitrag zur Geschichte der Verwaltung
in den Territorien des deutschen Reiches auf urkundlicher Grundlage.
Wien, Manz, 1897. XXVI u. 2638. 8%. M.5—.
Es darf von vornherein als ein glücklicher Griff bezeichnet werden,
dass der Verf. das österreichische Marschallamt im Mittelalter zum Gegen-
stande einer weitausgreifenden historisch-systematischen Untersuchung ge-
wählt hat; denn aus den mannigfachen Wandlungen dieses Instituts und
dessen vielerlei Beziehungen einerseits zum Hofleben und der Central-
regierung, andererseits zur Verwaltung und dem ständischen Wesen des
Landes Oesterreich musste sich für den vor mühsamer Arbeit nicht zurück-
schreckenden Forscher reichliche Gelegenheit ergeben, die Geschichte der
österreichischen Verfassung und Verwaltung nach den verschiedensten
Seiten hin zu beleuchten. Die Kritik ist nun in der angenehmen Lage kon-
statiren zu können, dass v. WRETSCHKO die so gestellte, nicht leichte Auf-
gabe im Ganzen mit Geschick und Erfolg gelöst hat. Man kann seinem
Buche das Lob spenden, dass es mehr bringt, als der Titel erwarten liesse:
mit einer bei Erstlingsarbeiten nicht gerade gewöhnlichen Gründlichkeit hat
der Verf. unter Heranziehung eines umfassenden gedruckten und ungedruckten
Quellenmaterials seine Untersuchung auf so breiter Grundlage durchgeführt,
dass sich seine Geschichte des Marschallamts gelegentlich zu einer Geschichte
der österreichischen Verwaltung erweitert, und einen sehr schätzenswertben
Beitrag zur Erkenntniss der Entwicklung des österreichischen Staatswesens
überhaupt liefert.
Die 16 Seiten umfassende Einleitung, welohe im Wesentlichen die Er-
gebnisse der verfassungsgeschichtlichen Forschung über die Entwicklung der
Landeshoheit in der Ostmark wiedergibt, hätte bei einer solehen monogr&-
phischen Arbeit wohl etwas kürzer gehalten werden können. Die eigentliche
selbständige Untersuchung gliedert sich in zwei Theile, wovon der erste die