Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfzehnter Band. (15)

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nachzuzahlen, während neben einer Unfallrente von 750 M. und 
mehr keine Rentenzahlung denkbar ist. Dem Antrage, unter 
allen Umständen mindestens ein Drittel der Invaliden- oder Alters- 
rente zu gewähren, wurde in der Kommission (Bericht No. 270 
S. 95) regierungsseitig mit Erfolg entgegengehalten, dass es eine 
irrige Auffassung sei, bei einer ausschliesslich durch Betriebs- 
unfall herbeigeführten Invalidität Zuwendungen mit Rücksicht 
auf die zur Invalidenversicherung geleisteten Beiträge zu machen. 
Bei der Sachlage, wie sie sich später durch Annahme des 8 43 
im Reichstage herausstellte, hätte man konsequenter Weise auch 
für die Fälle des Ruhens der Invaliden- oder Altersrente nach 
$ 48 No.1 die halben Beiträge zurückerstatten müssen; dies ist 
indes unterblieben und kann im Wege der Analogie mangels 
ausdrücklicher Vorschriften nicht aus dem Gesetze abgeleitet 
werden. 
Da diejenigen Personen, welche Unfallrente beziehen, insofern 
eine gewisse Versorgung haben und durch die Bestimmungen in 
$ 48 No. 1 immerhin etwas gegenüber den sonstigen Versicherten 
wegen des zukünftigen Rentenbezuges benachteiligt sind, so ent- 
spricht es der Billigkeit, wenn sie durch 8 6 Inv.-Vers.-G. (früher 
8 4 Abs. 3 Inv.- u. Alt.-Vers.-G.) für berechtigt erklärt sind, 
auf ihren Antrag durch die untere Verwaltungsbehörde sich 
von der Invalidenversicherungspflicht befreien zu lassen. 
Vorbedingung für die Befreiung ist, dass die jährliche Höhe der 
Unfallrente dem Mindestbetrage der Invalidenrente gleichkommt, 
d. h. nach dem früheren Rechte 111 M., nach dem Invaliden- 
versicherungsgesetz 116 M. Von dieser Befugnis wird nicht selten 
Gebrauch gemacht, da die Unfallrentenempfänger, denen bei der 
Suche nach Arbeitsstellen leicht wegen ihres mehr oder weniger 
augenfälligen körperlichen Gebrechens Hindernisse sich entgegen- 
stellen, erfahrungsmässig alsdann eher Beschäftigung finden, wenn 
sie darauf hinweisen können, dass man bei ihrer Annahme die 
Invalidenbeiträge zu sparen im Stande sei. Selbstverständlich hat
	        
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