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der während der Seegefechte oder nach denselben mit der Rettung
Schiffbrüchiger betrauten Rettungsschiffe auf derselben Grund-
lage. 7. Die Revision der auf der Brüsseler Konferenz von 1874
ausgearbeiteten, aber nicht ratifizirten Erklärung betr. die Kriegs-
bräuche und Kriegsgesetze. 8. Die grundsätzliche Annahme der
guten Dienste, der Vermittelung und des fakultativen Schieds-
verfahrens, um bewaffnete Zusammenstösse zwischen den Völkern
zu vermeiden, sowie eine Verständigung betrefis der Anwendungs-
weise dieser Mittel und Aufstellung eines einheitlichen Verfahrens
für ihre Anwendung’.
Die in Aussicht genommene internationale Konferenz trat
in der That im Mai 1899 im Haag zusammen, wurde am 18. Mai,
dem Geburtstage des Czaren, eröffnet und am 29. Juli 1899
geschlossen.
®2 Am Schlusse des Rundschreibens war gesagt, dass es uls selbst-
verständlich betrachtet werde, dass alle Fragen, welche die politischen Be-
ziehungen der Staaten und den durch die Verträge geschaffenen Rechtszustand
(ordre des choses etabli par les traites) betreffen, sowie überhaupt alle Fragen,
welche nicht in unmittelbarem Zusammenhange mit dem von den Regie-
rungen angenommenen Programme stehen, durchaus von den Berathungen
der Konferenz ausgeschlossen bleiben sollen. — Es sollte hiedurch verhütet
werden, dass nicht die Konferenz dazu benützt wurde, um gewisse „Fragen“
wie die elsass-lothringische, die polnische u. s. w. zur Sprache zu bringen.
Freilich konnte nicht verhindert werden, dass sich die Finnländer, Polen,
Armenier, Jungtürken u. s. w. mit ihren Beschwerden an die Konferenz
wendeten; selbstverständlich ging aber die Konferenz auf eine Würdigung
der in den bezüglichen Eingaben enthaltenen Beschwerden nicht ein, da sie
diese Würdigung als nicht in ihre Zuständigkeit fallend betrachtete und auch
gar nicht betrachten konnte.
® Vertreten waren auf der Konferenz durch Delegirte folgende 26 Staaten:
Das Deutsche Reich, die Vereinigten Staaten von Nordamerikas, Oesterreich-
Ungarn, Belgien, China, Dänemark, Spanien, Frankreich, England, Griechen-
land, Italien, Japan, Luxemburg, Mexiko, Montenegro, Holland, Persien,
Portugal, Rumänien, Russland, Serbien, Siam, Schweden und Norwegen, die
Schweiz, die Türkei und Bulgarien. — Da die südamerikanischen Staaten
gar nieht, die mittelamerikanischen ausser Mexiko ebenfalls nicht vertreten
waren, kann man nicht sagen, dass die ganze eivilisirte Welt auf der Kon-
ferenz vertreten war. — Jeder Staat hatte auf der Konferenz, wie dies ja