Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfzehnter Band. (15)

— 148 -—- 
für eine gewisse Zeit festzulegen, der Kern der Sache gar nicht 
getroffen ist, denn bei der Organisation der nationalen W ehrkraft 
eines Volkes und ihrer Abwägung und Schätzung kommt nicht 
bloss die Effektivstärke der Streitkräfte in Betracht, sondern 
es fallen hierbei noch ganz andere Faktoren in’s Gewicht, wie 
der Grad der Bildung der Bevölkerung, ihre Wohlhabenheit, die 
Dauer der Wehrpflicht und des Kriegsdienstes, die Ausbildung 
der Mannschaften, der Grad der Entwickelung des Verkehrs- 
wesens u. S. W. 
Ferner ist dabei eine Hauptfrage ganz ausser Acht gelassen, 
nämlich die Frage, wie denn die gegenseitige Kontrolle über die 
Einhaltung der betreffenden Vereinbarungen in den einzelnen 
Staaten geübt werden soll. 
Endlich ist nicht zu übersehen, dass in einem derartigen 
Vertrage geradezu eine Art von Selbstentmündigung für die 
Vertragschliessenden liegen würde, auf die sich kein grosser 
Staat, der auf seine Bewegungsfreiheit und eine selbständige 
Politik Werth legt, einlassen kann. 
In der Botschaft des Czaren waren nämlich für den Ab- 
rüstungsvorschlag neben Rücksichten der Humanität vor Allem 
ökonomische Gründe geltend gemacht, indem darauf hingewiesen 
war, dass die Nothwendigkeit, die Kosten für die fortwährend 
zunehmenden Rüstungen aufzubringen, schwer auf den Völkern 
laste, dass ein grosser Theil des Kapitals und der Arbeits- 
kräfte auf diese Weise nützlicheren Zwecken entzogen werde und 
dass die Krisen, denen das wirthschaftliche Leben in der Gegen- 
wart unterworfen sei, zum grossen Theil durch die übertriebenen 
Rüstungen veranlasst wurden. In gleicher Weise hat der russische 
Delegirte Oberst Jilinski in der Sitzung der Konferenz vom 
23. Juni bei Begründung der oben angeführten Vorschläge hervor- 
gehoben, dass durch die fortwährenden Rüstungen die Staaten 
immer tiefer in Schulden geriethen. Ebenso hat Präsident 
v. Staal in derselben Sitzung auf die unerschwinglichen Lasten,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.