Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfzehnter Band. (15)

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Regierung darauf hinzuweisen, welche eigenthümliche Zumuthung 
sie durch ihre Vorschläge den übrigen Regierungen machte. 
Wenn man nämlich auf den Kern der Sache eingeht, so sollten 
doch die Regierungen, denen der Abschluss der vorgeschlagenen 
Konvention über den Stillstand der Rüstungen zugemuthet wurde, 
hiedurch zugestehen, dass sie bisher die ihnen zur Verfügung 
stehenden wirthschaftlichen Kräfte ihrer Völker zum grössten 
Theile überflüssiger Weise zu unproduktiven Zwecken verwendet 
hätten. Um diese Ausschreitungen in der Zukunft zu verhüten, 
sollten sie sich zu einer gewissen Beschränkung in diesen Aus- 
gaben verpflichten und sich gegenseitig unter Vormundschaft und 
Kontrolle stellen. Es soll hier ganz davon abgesehen werden, 
ob eine derartige Abmachung nicht der Würde der Staaten 
widerspricht. Jedenfalls wäre sie aber nicht vereinbar mit dem 
Grundsatze der Souveränität der Staaten, auf welcher unser 
heutiges Völkerrecht beruht. Denn aus der Souveränität folgt 
nicht bloss die Befugniss eines jeden Staates, was er für seine 
verschiedenen Zwecke aufwenden will, selbst zu bestimmen, son- 
dern vor Allem auch selbständig alles Dasjenige zu thun, was 
er zur Erhaltung seiner Unabhängigkeit und zur Wahrung seiner 
Selbständigkeit für nothwendig erachtet”. Allerdings können 
sich die Staaten in ihrer Souveränität vertragsmässig beschränken, 
allein höher als alle derartigen Abmachungen steht für jeden 
Staat die Pflicht der Selbsterhaltung, und gewiss würde kein 
Staat Bedenken tragen, seine Streitkräfte im Widerspruche mit 
einer Vereinbarung, wie sie Russland vorschlug, zu vermehren, 
wenn er dies im Interesse seiner Selbsterhaltung und Selbst- 
” Es ist gänzlich verfehlt, derartige Ausgaben als unproduktiv zu be- 
zeichnen. Wollte mean nur diejenigen Ausgaben produktiv bezeichnen, die 
nachweisbar gewisse Prozente abwerfen, so wären alle Ausgaben für Blitz- 
ableiter, Feuerversicherung u. s. w. 'ünproduktiv, und aus dem Staatshaushalt 
dürfte man alle Posten für Rechtsschutz und Sicherheit, Bildung und Unter- 
richt streichen. Ob dann die sog. eigentliche Produktion besondere Fort- 
schritte machen würde, ist freilich eine andere Frage.
	        
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