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in einer anscheinend geringfügigen, in Wirklichkeit aber viel-
leicht für den betreffenden Staat höchst wichtigen Streitigkeit
unter Berufung auf die nationale Ehre oder wichtige Interessen
das schiedsgerichtliche Verfahren ablehnt, der Konflikt nur noch
verschärft wird. Abgesehen davon ist es überhaupt für jeden
Staat misslich, sich auf seine Ehre und Lebensinteressen zu be-
rufen, um eine Streitigkeit einem Schiedsspruch zu entziehen.
Gegen ein ständiges Schiedsgericht lässt sich aber vor Allem
geltend machen, dass es im Wesen eines schiedsgerichtlichen
Verfahrens liegt, dass die Streittheile im einzelnen Falle sich
diejenigen Personen auswählen, die sie als besonders vertrauens-
würdig und zur Entscheidung des Falles geeignet betrachten,
während gegenüber den Mitgliedern eines ständigen Schieds-
gerichts den Streittheilen unter Umständen dieses unbedingte
Vertrauen fehlte Es kommt hier namentlich in Betracht, dass
man in der Regel von einem Richter erwarten kann, dass er in
einem Üivilprozesse unter Privatpersonen durchaus unparteiisch
sein wird, dagegen können in Bechtsstreitigkeiten unter Staaten
nationale Sympathien oder Antipathien bei den Schiedsrichtern
nur zu leicht einen gewissen Einfluss ausüben. Jedenfalls besteht
die Gefahr, dass, wenn bei internationalen Streitigkeiten die
Parteien in der Wahl der Schiedsrichter nicht ganz frei, sondern
auf eine gewisse Anzahl von Mitgliedern eines ständigen Schieds-
gerichts beschränkt sind, der von einem solchen ständigen Schieds-
gerichte gefällte Schiedsspruch nicht die Autorität besitzt, die er
haben muss, wenn durch ihn der Streit beendigt sein soll, da
Ja das Mittel der Zwangsvollstreckung bei solchen internationalen
Schiedssprüchen fehlt, wenn nicht die gewaltsame Selbsthilfe des
Siegers als Zwangsvollstreckung betrachtet werden will.
In der That erklärten verschiedene Staaten, insbesondere
Deutschland, dass sie weder auf ein obligatorisches Schiedsgerichts-
verfahren, noch auf ein ständiges Schiedsgericht eingehen würden,
und eine Zeit lang war es im höchsten Grade zweifelhaft, ob