Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfzehnter Band. (15)

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sichtnahme auf den allgemein menschlichen Verkehr, keine Rück- 
sichtnahme auf das Wohl und Wehe der Familien? 
JıTTA tadelt es als schweren Mangel, dass das Institut häufig 
allgemeine Sätze an die Spitze einer Materie stelle und nachher 
davon abgehe, d. h. Ausnahmen mache. Allein welche Gesetz- 
gebung, welcher Schriftsteller thäte das nicht? Er sagt, dass 
allgemeine Formeln nicht passen. Kann man aber Rechtswissen- 
schaft treiben, ohne zu allgemeinen Formeln zu kommen. Natür- 
lich giebt es immer einzelne Fälle, denen Gesetz und wissenschaft- 
liche Formel nicht gerecht werden. Soll das Institut, soll dieWissen- 
schaft des internationalen Privatrechts eine Arbeit liefern, die in 
anderen Materien als ein Ding der Unmöglichkeit betrachtet wird? 
Es ist ja auch wahr, dass in die praktischen Vorschläge, die zur 
Aufnahme von Bestimmungen des internationalen Privatrechts in 
Gesetzgebungen und Verträge gemacht werden, hin und wieder 
ein Vorschlag zu einem Stück uniformer Gesetzgebung hinein- 
gearbeitet wird. JITTA erscheint das ein schwerer Fehler; aber 
dieser Fehler gegen die abstrakte Liogik hat sehr oft einen 
guten Grund. Man proponirt den einzelnen Staaten ein Stückchen 
sozusagen ihrer nationalen Gesetzgebung, das nicht wesentlich 
erscheint, zu opfern, um damit eine grössere, allgemeine Rechts- 
sicherheit, eine Wirksamkeit des eigenen Gesetzes in wesentlichen 
Punkten auch über den unmittelbaren, ich möchte sagen, rein 
physischen Machtbereich zu erlangen. (So sind die 9. 416 so 
einfach kritisch abgethanen Vorschläge des Projekts BrusA-BArR 
zu erklären.) Und merkwürdiger Weise zeigt das Projekt, welches 
JıTTA in einer besonderen Schrift: „La codification du droit inter- 
national de la faillite* für die internationale Behandlung des 
Konkurses aufgestellt hat, die handgreiflichste, durchgehende 
Verbindung von Sätzen des internationalen Privatrechts und von 
Vorschlägen uniformer Gesetzgebung. Soll, was in einer Materie 
in so ausgedehnter Weise vorgeschlagen wird, in anderen Materien 
des internationalen Privatrechts verboten sein?
	        
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