Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfzehnter Band. (15)

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Im innigsten Zusammenhang mit der Frage der Abrüstung 
steht begreiflicher Weise die Schiedsgerichtsfrage, denn wenn 
einmal im Völkerrechte der Grundsatz zur unbestrittenen An- 
erkennung gelangt sein sollte, dass die Staaten ihre etwaigen 
Streitigkeiten in der Regel durch Schiedsspruch entscheiden 
lassen müssen, so wird nach und nach die Gefahr kriegerischer 
Verwickelungen so gering werden, dass die Abrüstungsfrage sich 
gewissermassen von selbst lösen wird. 
Es ist daher begreiflich, dass die sog. Friedensfreunde das 
grösste Interesse daran haben, dass die Entscheidung aller inter- 
nationalen Streitigkeiten auf dem Wege des schiedsgerichtlichen 
Verfahrens die Regel wird und dass bei allen auf Beseitigung 
bezw. Beschränkung des Kriegs abzielenden Bestrebungen die 
Schiedsgerichtsfrage stets die Hauptrolle spielt. Dies zeigte sich 
auch bei der Haager Konferenz, wo sehr bald die Lösung der 
Schiedsgerichtsfrage als ausschlaggebend für das Schicksal der 
Konferenz erschien. 
Recht bezeichnend für die Wichtigkeit, welche der schieds- 
gerichtlichen Beilegung internationaler Streitigkeiten beigelegt 
wird, war es auch, dass namentlich die russische Regierung zum 
Zwecke der Erreichung ihres mit der Forderung der Friedens- 
freunde identischen Programms versuchte, das obligatorische 
Schiedsgerichtsverfahren, wenn auch in beschränktem Umfange, zur 
Anerkennung zu bringen und zwar in offenem Widerspruche mit 
dem in Ziff. 8 des Murawiew’schen Rundschreibens enthaltenen 
Vorschlage. Wie bereits bemerkt, hat allerdings die Klausel 
der obligatorischen Arbitrage in der Konvention über die Bei- 
legung internationaler Streitigkeiten keine Aufnahme gefunden, 
es bleibt also nach wie vor jedem Staate überlassen, ob er sich 
freiwillig einem Schiedsspruche unterwerfen will. Der von den 
Verfechtern der Schiedsgerichtsidee gemachte Versuch, das 
Prinzip der obligatorischen Arbitrage in’s Völkerrecht ein- 
zuführen, ist vorläufig wenigstens missglückt. Ebenso sind die
	        
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