nicht einmal die rechtliche Behandlung der Angehörigen des
eigenen Staates seitens des Auslandes in den Kreis ihrer Be-
trachtungen und Erwägungen ziehen. Die universelle Methode
andererseits ist genau betrachtet auch keine absolut universelle.
Sie ist zeitlich und geographisch beschränkt, letzteres wenigstens
auf absehbare Zeit. Sie kann nicht darstellen das internationale
Privatrecht, wie es von der Urzeit bis in die entfernteste Zukunft
gegolten hat und gelten soll, und sie kann nur darstellen das
internationale Privatrecht unter Nationen, deren Kultur nicht
allzusehr von einander abweicht. Eine internationale Behandlung
des Eherechts eines europäischen Kulturvolkes im Verhältniss
zu einem Negervolke, das überhaupt noch den Begriff einer Ehe
nicht kennt, ist unmöglich, wenigstens nicht in der Art, wie man
Fragen des internationalen Privatrechts hergebrachter- und prak-
tischermassen zu behandeln pflegt. Man hat also bei der sog.
universellen Methode bis jetzt immer nur einen bestimmten Kreis
von Kulturstaaten vor Augen gehabt und ebensowenig daran
denken dürfen, gleichsam ein ewiges Recht zu konstruiren. Aller-
dings Einiges wird vernünftig bleiben, der Natur der Sache
entsprechen, so lange die Natur der Menschen sich nicht völlig
ändert. Dass Eltern z. B. eine gewisse rechtliche Gewalt über
ihre unerwachsenen Kinder haben und nicht umgekehrt diese über
jene, und dass die elterliche Gewalt im Verhältniss von Staaten,
die nicht den unbedingten Kommunismus der Kinderaufziehung
angenommen haben, an der Grenze des Staates nicht unbedingt
aufhöre — das wird wohl immer als vernünftig anerkannt werden.
Der einzelne Schriftsteller, der das internationale Privatrecht
vom sog. universellen Standpunkte aus behandelt, wird aber
ausserdem noch insofern doch relativ individuell verfahren, als er
doch vorzugsweise das Recht seines Landes kennen und berück-
sichtigen wird. Dagegen muss freilich die universelle Methode
JırtTa’s, die von dem Begriffe des Menschheitsrechts ausgehen
soll, an einer fast völligen Unbestimmtheit leiden, während die