Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfzehnter Band. (15)

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Unter diesen Umständen ist es nur voll zu billigen, dass bei 
der Gesammtabstimmung über den Gesetzentwurf betr. das Aus- 
wanderungswesen der Deutsche Reichstag am 19. Mai 1897 in 
einer Resolution beschlossen hat, die verbündeten Regierungen 
zu ersuchen: 
„den im Auslande lebenden Deutschen, bei denen der Ver- 
dacht einer beabsichtigten Hinterziehung der Wehrpflicht nicht 
vorliegt, also insbesondere den im Auslande geborenen oder 
in frühester Jugend in das Ausland verzogenen deutschen 
Reichsangehörigen, die Ableistung ihrer Wehrpflicht in höherem 
Grade zu erleichtern als bisher.“ 
Auf diesem von einem Faktor der deutschen Rechtsbildung 
selbst gewiesenen Weg'? ist in Zukunft das Ziel zu erreichen, 
das in der Sicherung der Ableistung der Wehrpflicht unbeschadet 
der durch die Reichspolitik gesteigerten Beweglichkeit der 
deutschen Bevölkerungstheile liegt. Es gilt eine Abwägung 
der staatlichen Interessen, die mit einer sorgfältigen Führung 
der Standesregister für den gesammten Verwaltungsapparat 
verbunden sind, gegenüber den Interessen militärischer Natur, die 
in der Erschwerung der Entziehung aus der Militärpflicht seitens 
einer relativ beschränkten Zahl von Personen liegt. Eine solche 
objektive Abwägung von Vor- und Nachtheilen wird unzweifelhaft 
zur Ablehnung jener Ministerialverordnungen führen, die einem 
empfindlichen Institute der deutschen Rechtsordnung Schädi- 
gungen zuzufügen geeignet sind, ohne dass das andere Rechtsgut 
— die allgemeine Wehrpflicht, — das durch jene Verwaltungs- 
verordnungen besser geschützt werden soll, auch wirklich eine 
nennenswerth gesteigerte Sicherung dadurch erlangen kann. 
1% Eine Erörterung der technischen Seite der Frage liegt jenseits des 
Rahmens meiner Untersuchung, die auch nicht in eine Abschätzung der Er- 
leichterungen eintreten kann, die für die Durchführung des in der Resolution 
des Reichstages ausgesprochenen Wunsches daraus erwachsen, dass der Kolo- 
nialbesitz des Reichs inzwischen beträchtlich an Umfang gewonnen hat.
	        
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