Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfzehnter Band. (15)

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aus der Natur der Sache auch stark in die Irre’, und mit 
dem Satze 1 stürzt das ganze Gebäude des sog. überstaatlichen 
internationalen Privatrechts, das a priori, ohne irgend welche 
der Natur der Sache oder dem Herkommen entnommene Stütze 
aufgebaut wurde, in sich zusammen. Es kann ohne diesen Pfeiler 
des Satzes 1 nicht bestehen, 
Auch die Auflösung des Widerstreits zwischen Personal- und 
Gebietshoheit beruht handgreiflich auf nichts Anderem als auf 
einer Folgerung aus der Natur der Sache. Sie erfolgt aber auch 
hier ohne die erforderliche Kontrole, und so wird übersehen, 
dass der Aufenthaltsstaat allerdings gewichtige Gründe haben 
kann, seine Rechtsmacht — gebrauchen wir einmal diesen mo- 
dernen Ausdruck! — weiter auszudehnen, als ZITELMANN anzu- 
nehmen scheint. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika 
z. B. wird nicht nur die gewöhnliche Geschäftsfähigkeit, sondern 
auch die Fähigkeit zur Schliessung einer Ehe nach dem Gesetze 
des Aufenthaltsortes beurtheilt!®, und in Art. 7 Abs. 3 Einf.-G. 
z.B. G.-B. findet sich für die innerhalb des Deutschen Reiches 
abgeschlossenen Geschäfte der Ausländer ein derartiger Rechts- 
satz. ZITELMANN wird hier einwenden, derartige Rechtssätze seien 
eben nur innerstaatliches internationales Privatrecht. Aber diese 
Scheidung ist ganz willkürlich; der englisch-nordamerikanische 
Jurist behauptet — mit demselben Rechte, wie ZITELMANN den 
entgegengesetzten Rechtssatz verficht — dass die Burtheilung der 
Geschäftsfähigkeit nach der Lex loci actus gerade dem völker- 
rechtlichen Grundsatze der Territorial-Souveränetät entspreche'®. 
ıı 7. B. wie erwähnt in Ansehung des Öbligationenrechts. 
15 Wir werden sehen, dass ZIiTELMANN nachher in dem angewandten 
internationalen Privatrechte gerade die Beurtheilung der Geschäftsfähigkeit 
nach der Lex loci actus als allgemein gültiges Prinzip vertheidigt. 
e Vgl. WHARToN, Conflicts of laws. 2. ed. $ 104. „It is the prero- 
gative... of the sovereignty of every country to define the conditions of 
its membres, not merely its residents inhabitants, but others temporarily 
there, as to capacity or incapaeity.“
	        
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