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aus der Natur der Sache auch stark in die Irre’, und mit
dem Satze 1 stürzt das ganze Gebäude des sog. überstaatlichen
internationalen Privatrechts, das a priori, ohne irgend welche
der Natur der Sache oder dem Herkommen entnommene Stütze
aufgebaut wurde, in sich zusammen. Es kann ohne diesen Pfeiler
des Satzes 1 nicht bestehen,
Auch die Auflösung des Widerstreits zwischen Personal- und
Gebietshoheit beruht handgreiflich auf nichts Anderem als auf
einer Folgerung aus der Natur der Sache. Sie erfolgt aber auch
hier ohne die erforderliche Kontrole, und so wird übersehen,
dass der Aufenthaltsstaat allerdings gewichtige Gründe haben
kann, seine Rechtsmacht — gebrauchen wir einmal diesen mo-
dernen Ausdruck! — weiter auszudehnen, als ZITELMANN anzu-
nehmen scheint. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika
z. B. wird nicht nur die gewöhnliche Geschäftsfähigkeit, sondern
auch die Fähigkeit zur Schliessung einer Ehe nach dem Gesetze
des Aufenthaltsortes beurtheilt!®, und in Art. 7 Abs. 3 Einf.-G.
z.B. G.-B. findet sich für die innerhalb des Deutschen Reiches
abgeschlossenen Geschäfte der Ausländer ein derartiger Rechts-
satz. ZITELMANN wird hier einwenden, derartige Rechtssätze seien
eben nur innerstaatliches internationales Privatrecht. Aber diese
Scheidung ist ganz willkürlich; der englisch-nordamerikanische
Jurist behauptet — mit demselben Rechte, wie ZITELMANN den
entgegengesetzten Rechtssatz verficht — dass die Burtheilung der
Geschäftsfähigkeit nach der Lex loci actus gerade dem völker-
rechtlichen Grundsatze der Territorial-Souveränetät entspreche'®.
ıı 7. B. wie erwähnt in Ansehung des Öbligationenrechts.
15 Wir werden sehen, dass ZIiTELMANN nachher in dem angewandten
internationalen Privatrechte gerade die Beurtheilung der Geschäftsfähigkeit
nach der Lex loci actus als allgemein gültiges Prinzip vertheidigt.
e Vgl. WHARToN, Conflicts of laws. 2. ed. $ 104. „It is the prero-
gative... of the sovereignty of every country to define the conditions of
its membres, not merely its residents inhabitants, but others temporarily
there, as to capacity or incapaeity.“