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stellung des neuen Rechtsstoffes zu bieten. Er hat sich dieser Aufgabe mit
Sorgfalt und juristischem Verständniss entledigt. Sein Buch ist für das
praktische Bedürfniss zugeschnitten, dem es in allen wesentlichen Punkten
sachlich taugliche Anleitung zur Verwerthung des Gesetzesstoffes giebt.
Stellenweise zeigen sich kleine Unebenheiten, namentlich in der „geschicht-
lichen Einleitung“, die gleich im Eingang von den Gesetzen „des alten
deutschen Reiches Römischer Nation“ spricht. Soweit ging denn doch die
Verschiebung der Begriffe im Heiligen Römischen Reiche Deutscher Nation
weder in der Theorie, noch in der gebräuchlichen Staatsterminologie. Solche
kleine, freilich nur den Fachmann störende Irrthümer, werden sich aber bei
der zu erwartenden neuen Auflage wohl leicht ausscheiden lassen.
Stoerk.
Preisaufgabe
der
Juristischen Gesellschaft in Berlin.
Die Juristische Gesellschaft hat in der Sitzung vom 13. Januar
1900 nachstehende Preisaufgabe ausgeschrieben:
„Begriff, Wesen und Behandlung der Werth-
papiere nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dessen
Nebengesetzen“
unter nachfolgenden Bedingungen:
I. Die Ablieferung der Arbeit, in deutscher Sprache abgefasst,
erfolgt bis einschliesslich den 1. December 1900 bei dem gegen-
wärtigen Schriftführer der Juristischen Gesellschaft, Rechtsanwalt
Dr. Seligsohn zu Berlin, Behrenstr. 17.
Der Name des Verfassers ist in verschlossenem Umschlag bei-
zufügen und auf den Umschlag ist das Motto der Arbeit zu setzen.