Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfzehnter Band. (15)

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stellung des neuen Rechtsstoffes zu bieten. Er hat sich dieser Aufgabe mit 
Sorgfalt und juristischem Verständniss entledigt. Sein Buch ist für das 
praktische Bedürfniss zugeschnitten, dem es in allen wesentlichen Punkten 
sachlich taugliche Anleitung zur Verwerthung des Gesetzesstoffes giebt. 
Stellenweise zeigen sich kleine Unebenheiten, namentlich in der „geschicht- 
lichen Einleitung“, die gleich im Eingang von den Gesetzen „des alten 
deutschen Reiches Römischer Nation“ spricht. Soweit ging denn doch die 
Verschiebung der Begriffe im Heiligen Römischen Reiche Deutscher Nation 
weder in der Theorie, noch in der gebräuchlichen Staatsterminologie. Solche 
kleine, freilich nur den Fachmann störende Irrthümer, werden sich aber bei 
der zu erwartenden neuen Auflage wohl leicht ausscheiden lassen. 
Stoerk. 
  
Preisaufgabe 
der 
Juristischen Gesellschaft in Berlin. 
Die Juristische Gesellschaft hat in der Sitzung vom 13. Januar 
1900 nachstehende Preisaufgabe ausgeschrieben: 
„Begriff, Wesen und Behandlung der Werth- 
  
  
  
papiere nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dessen 
  
Nebengesetzen“ 
  
unter nachfolgenden Bedingungen: 
I. Die Ablieferung der Arbeit, in deutscher Sprache abgefasst, 
erfolgt bis einschliesslich den 1. December 1900 bei dem gegen- 
wärtigen Schriftführer der Juristischen Gesellschaft, Rechtsanwalt 
Dr. Seligsohn zu Berlin, Behrenstr. 17. 
Der Name des Verfassers ist in verschlossenem Umschlag bei- 
zufügen und auf den Umschlag ist das Motto der Arbeit zu setzen.
	        
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