4 —
Wenig haltbar scheint sodann die Unterscheidung von all-
gemeinem und besonderem überstaatlichen internationalen
Privatrecht; wenigstens kann sie eine systematisch folgenreiche
nicht genannt werden. Denn bekanntlich werden völkerrechtliche
Grundsätze nicht selten vertragsmässig festgestellt, obschon der
Vertrag alsbald oder sogleich nur als Ausdruck einer allgemeinen
Rechtsüberzeugung angesehen wird. Man wird also thatsächlich
oft nicht wissen, wo das allgemeine überstaatliche internationale
Privatrecht aufhört und wo das besondere anfängt, und mit dem
Abschluss von Verträgen über Sätze des internationalen Privat-
rechts, denen nach und nach die wichtigeren Kulturstaaten bei-
treten, müsste die Auffassung sich fortwährend ändern. Die
Qualifikation eines Rechtssatzes aber als allgemeines oder als
besonderes überstaatliches internationales Privatrecht soll nach
ZITELMANN die Folge haben, dass dritte nicht betheiligte Staaten
(die Gerichte derselben), während sie das allgemeine überstaatliche
Recht anerkennen und anwenden, das besondere überstaatliche
Recht als für sie nicht vorbanden betrachten sollen, eine Regel,
von der allerdings wiederum Ausnahmen gemacht werden. Dem
gegenüber erscheint es doch wohl einfacher, den folgenden Satz
aufzustellen, von dem ich besonders bei der Untersuchung der
Rückverweisungsfrage Gebrauch gemacht habe:
Die Sätze des internationalen Privatrechts sind Zuständig-
keitsnormen für die Privatrechtsgesetze der einzelnen Staaten.
Wenn zwei oder mehrere Staaten, deren gemeinsamer (oder zu-
sammengerechneter !’) Zuständigkeit ein Rechtsverhältniss oder
Thatbestand jedenfalls unterworfen sein würde, über die aus-
schliessliche Zuständigkeit eines von ihnen sich einig sind, so
ist diese ausschliessliche Zuständigkeit auch für dritte Staaten
massgebend‘“ !® (Ztschr. f. intern. Privat- u. Strafr. 1898. S. 184).
17 Wie in dem Falle, dass sie ein einheitliches Rechtsgebiet bilden.
ıe 7. B. die Fähigkeit, eine Ehe einzugehen, wird nach französischem
und russischem Rechte nach dem Rechte der Staatsangehörigkeit beurtheilt.