Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfzehnter Band. (15)

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leuchten, Worte, die in kurzer Zeit allgemein bekannt geworden 
sind, die im wahrsten Sinne technische, bestimmte, charakteri- 
stische Bedeutung haben, und die niemals durch eine deutsche 
Wortbildung hätten ersetzt werden können. Solche Worte sind 
z. B. Influenza, Bazillen, Desinfiziren, Automat, Telephon (das 
unglückliche Wort „Fernsprecher“ hört man nur selten, denn die 
Verkehrsprache ist wählerisch!), Phonograph, Amateurphotograph, 
von den neuen chemischen Produkten, wie Antipyrin u. a. und 
allbekannten Giften, wie Alkohol, Nikotin, ganz zu geschweigen. 
Diese Thatsache hat sich das moderne Erfindungs- und Reklame- 
wesen vollständig zu Nutze gemacht. Wir wollen hier keines 
dieser „berühmten“, an jeder Anschlagsäule, jeder Strassenecke an- 
gekündigten unfehlbaren kosmetischen, heilenden und ernährenden 
Mittel nennen. Ein Blick in irgend eine grosse Zeitung genügt. 
Kein Erfinder, kein gewiegter Kaufmann, der ein Vermögen an 
die Einführung eines neuen Erzeugnisses setzt, wird seinem Pro- 
dukt einen schwerfälligen deutschen Namen geben. Denn einmal 
reicht die Sprache dazu bei weitem nicht aus, und dann weiss er 
sehr wohl, dass ein gut erfundener fremdsprachlicher Kunst- 
ausdruck oft überraschend schnell sich einbürgert, wenn er wohl- 
klingend, sprachlich biegsam und kurz ist. Eine schwerfällige 
deutsche Umschreibung würde der Einführung geradezu schaden. 
Und diese Leute sind natürlich die sorgfältigsten und feinsten 
Beobachter des Verkehrslebens und seiner Bedürfnisse. Manchem 
mag dieses Beispiel vielleicht nicht passend erscheinen, er wird 
meinen, dass eine neue Seife oder ein neues Mundwasser denn 
doch himmelweit verschieden ist von einem Rechtsinstitut. In- 
dessen wir sprechen hier nur von der Terminologie, und für diese 
ist ein wichtiges Erforderniss die Aufnahmefähigkeit im Verkehr, 
der praktische Verkehrszweck. Und in diesen Punkten hat jede, 
für das Publikum bestimmte Terminologie dieselben Gesetze, 
einerlei um was es sich handelt. Was würde nun aber ein Er- 
finder sagen, wenn man ihm zumuthen würde, ein unter einem
	        
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