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bestätigt bei jeder Thronfolge, dem Irrthum und Dünkel frevel-
haft unterliegen werden; dass die konstitutionellen Rechte eines
zwar kleinen, aber hochbegabten Kulturvolkes, welche dankbar
in Empfang genommen, fast ängstlich gepflegt und hochherzig
vertheidigt wurden, verurtheilt sind, durch Uebermacht und
Herrschsucht vernichtet zu werden. Sie hegen vielmehr das Zu-
trauen, dass ein Rechtsverhältniss, welches fast ein Jahrhundert
hindurch den natürlichen Ergebnissen und der faktischen Sachlage
entsprach und zur gegenseitigen Förderung der ökonomischen
und politischen Interessen beider Länder beitrug, auch den An-
strengungen derer widerstehen wird, die im Interesse der Einheit
den Werth der Verschiedenartigkeit übersehen und desshalb ver-
gessen, dass die wesentliche Kraft und das wahre Wohlsein eines
Ganzen viel mehr durch die selbständige Entfaltung seiner ver-
schiedenen Bestandtheile als durch eine finstere Unterwerfung
unter ein einförmiges Verwaltungssystem gefördert und ge-
sichert werden.
J. Oppenheim (Leiden), J. de Louter (Utrecht),
W, Reiger (Groningen), L. de Hartog (Amsterdam),
Universitätsprofessoren des öffentlichen Rechts.