Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfzehnter Band. (15)

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Quellen und Entscheidungen. 
Die Reform der Unfallversicherungsgesetzgebung 
und die Praxis. 
Von 
Regierungsrath WENGLER, Schiedsgerichtsvorsitzender in Leipzig. 
nn 
Es wird nicht zuviel behauptet sein, wenn ich sage, dass die- 
jenigen, welche bisher zu der bestehenden Unfallversicherungsgesetz- 
gebung je nach ihrer beruflichen Stellung in nähere oder entfern- 
tere Beziehungen getreten sind, die Ueberzeugung gewonnen haben, 
dieser Theil unserer deutschen sozialpolitischen Gesetzgebung 
sei der in sich am geschlossenste und am meisten abgerundete, 
gewiss ein Hauptgrund dafür, dass gerade die öffentliche Unfall- 
versicherung von allen drei grossen Zweigen der Arbeiterversiche- 
rung am längsten ohne gesetzliche Abänderungen bestanden hat. 
Aber auch sie hat ihrem Verhängnisse nicht entgehen können; 
auch sie ist nun von der eigenthümlichen Nervosität in der 
Gesetzgebung ergriffen und auf Grund „praktischer Erfahrungen 
und hervorgetretener Bedürfnisse* abgeändert worden. Ein Ver- 
such hierzu wurde von den verbündeten Regierungen bereits im 
Jahre 1896 gemacht — Drucksachen des Reichstags, 9. Legis- 
laturperiode, IV. Session 1895/97, No. 570 — welcher nicht. 
über die Beschlüsse der zur Berathung des damals vorgelegten 
Gesetzentwurfs eingesetzten Reichstagskommission hinauskam,.
	        
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