Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfzehnter Band. (15)

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kaiserlichen Verordnung vom 2. Nov. 1885 (Schiedsgerichts- 
ordnung). Bei der persönlichen Ladung und anderenfalls, dafern 
der Kläger bereits Rente bezieht, wird dem Kläger auf Wunsch 
auch gewöhnlich ein Reisekostenvorschuss Seitens der Beklagten 
gewährt. Nach meinen Erfahrungen, die vielleicht von manchem 
Kollegen getheilt werden, pflegen nun die Kläger meist nicht 
desswegen vor dem Schiedsgerichte nicht zu erscheinen, weil sie 
von demselben zu entfernt wohnen, sondern desshalb, weil sie 
entweder die Aussichtslosigkeit ihres Rechtsmittels bereits vor 
der Verhandlung erkannt haben und sich daher die Reisekosten 
sparen wollen, wenn sie nicht zum persönlichen Erscheinen vor- 
geladen worden sind, oder aber weil sie nicht wissen, ob ihnen 
die Reisekosten ersetzt werden; dabei war die Entfernung ihres 
Aufenthaltsorts von dem Sitze des Schiedsgerichts gewöhnlich 
ohne jeden Einfluss. Wurde dem Kläger die Erstattung der 
Reisekosten in Aussicht gestellt, was bei persönlicher Ladung 
immer geschieht, so sind sie fast ohne Ausnahme zur 
Schiedsgerichtsverhandlung erschienen, ganz kürzlich erst ein 
Kläger, der in der Nähe der holländischen Grenze, und ein 
anderer, der in der Gegend von Thorn wohnt. Das Erscheinen 
von Klägern aus Bayern und aus dem östlichsten Theile des 
Königreichs Sachsen ist nichts Seltenes. Hieran würde durch 
die örtlichen Schiedsgerichte wenig oder gar nichts geändert 
werden; denn wenn der Kläger überhaupt kein Reisegeld hat 
oder solches nicht bekommen kann, so hat er es ebensowenig für 
eine kurze, wie für eine lange Reise. 
Im Anschlusse hieran möchte ich mir die Frage gestatten, 
warum denn nicht im Verordnungswege bestimmt werden könnte, 
dass jede bei einem Schiedsgerichte eingehende Berufung unter 
Abkürzung der Einlassungsfrist für die Beklagte der Regel nach 
längstens etwa 4—6 Wochen nach ihrem Eingange verhandelt 
werden muss. Dann würde doch die im zweiten Satze der Be- 
gründung enthaltene Schwierigkeit ohne Weiteres behoben sein. 
Auf die Kosten einer solchen unter Umständen nur eine kleine 
Tagesordnung, vielleicht nur eine einzige Sache enthaltenden 
Schiedsgerichtssitzung kann es doch für die betreffende Berufs-
	        
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