Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfzehnter Band. (15)

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welchem Schiedsgerichte hat das zu geschehen? In dem Schieds- 
gerichtsbezirke, in welchem Essen liegt, ist die Sächsisch- 
Thüringische Eisen- und Stahlberufsgenossenschaft natürlich nicht 
vertreten, also ist dieses Schiedsgericht nicht zuständig, folglich 
bleibt dem Manne nichts übrig, als sich an das Leipziger Schieds- 
gericht zu wenden, dessen Zuständigkeit gegenüber der in seinem 
Bezirke vertretenen (Genossenschaft ihm nicht zweifelhaft ist. 
Zur öffentlich-mündlichen Verhandlung vor dem Schiedsgerichte 
ist der Mann also trotz Novelle und bester Absichten, ihm die 
Berufungsvertretung bequem zu machen, gehalten, nach Leipzig 
zu reisen. Vielleicht könnte man auch das nächste Schieds- 
gericht, in dessen Bezirk die Genossenschaft vertreten ist, vom 
Aufenthaltsorte des Klägers gerechnet, für zuständig halten; eine 
weite Reise müsste der Kläger aber trotzdem machen, um an 
den Schiedsgerichtssitz zu gelangen. Noch mehr treten diese 
Fälld hervor, wenn der betreffende Verletzte überhaupt seinen 
früheren Beruf aufgegeben hat und infolgedessen einer Berufs- 
genossenschaft ganz anderer Art zugehörig wird, deren Bezirk 
sich mit demjenigen seiner früheren Genossenschaft ausschliesst, 
z. B. es tritt der Verletzte aus einem zu einer süddeutschen 
Brauereiberufsgenossenschaft gehörigen Betriebe in einen solchen 
der Seeberufsgenossenschaft über. Man wird mir zugeben, dass 
Fälle der hier beschriebenen Art ausserordentlich häufig sind. 
Was nun die zukünftigen Verhältnisse der Schiedsgerichte 
für Arbeiterversicherung hinsichtlich ihrer Arbeitsmenge angeht, 
so werden wir mit Sicherheit erleben, dass nichts Anderes er- 
zielt wird, als dass die jetzt schon vielbeschäftigten Schieds- 
gerichte überlastet, die weniger in Anspruch genommenen nach 
wie vor ersteren gegenüber einen unverhältnissmässig geringen 
Geschäftsgang haben werden. Das ist auch ganz natürlich. Im 
Deutschen Reiche im Allgemeinen sowohl wie auch in den ein- 
zelnen Bundesstaaten besteht eine augenfällige Verschiedenheit 
sowohl in der dichteren und dünneren Bevölkerung, wie in dem 
Vorwiegen der Industrie und der Landwirthschaft. Die Industrie 
bringt, wo sie sich nicht schon vorfand, eine dichtere Bevölke- 
rung, in landwirtbschaftlichen Gegenden muss naturgemäss die
	        
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