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nalist (im richtigen Sinne?) anerkannt. Aber diese spezielle Frage
hat gar nicht die Alles überragende Bedeutung, die ihr von KAun
und einigen jüngeren Schriftstellern beigelegt wird®®. Es ist
doch bei nüchterner Betrachtung nur eine Einzelfrage, und wer die
Rückverweisung annimmt, untergräbt damit weder das ganze
internationale Privatrecht, noch greift er, wie freilich gesagt worden
ist, die Souveränetät des eigenen Staates an. Auf Einzelfragen
soll aber hier nicht eingegangen werden. Die Frage, ob das
internationale Privatrecht prinzipiell nur Privatrecht sei, lässt
mich übrigens kalt; sofern anerkannt wird, dass bei der An-
wendung oder Nichtanwendung eines privatrechtlichen Grund-
satzes doch auch möglicher Weise einige völkerrechtliche Rück-
sichten genommen werden müssen, dass man bedenken muss, dass
es auch andere Staaten giebt, die einer unbilligen Anwendung
lediglich unserer Rechtsordnung, die uns wenig nützt, mit gleicher
Waffe entgegentreten können, dass man aber auch aus der Juris-
prudenz von Staaten mit verwandtem Rechtssysteme Vieles für das
internationale Privatrecht lernen kann; sofern anerkannt wird, dass
die vergleichende Rechtswissenschaft, die wirkliche Kenntniss des
Geistes und Sinnes der Rechte anderer Kulturvölker eine der
wichtigsten Vorbedingungen für die Fortbildung des internatio-
nalen Privatrechts ist, dass die realen Zwecke und Konsequenzen
der gesetzlichen Bestimmungen zu untersuchen sind, dass aber
andererseits ein internationales Privatrecht, gestützt nur auf die
einheimische Gesetzgebung und Rechtsübung, traurig verkümmern
wird und um so mehr verkümmern wird, je mehr es sich beschränkt
auf blosse Wortinterpretation, auf Erfindung künstlicher Kate-
gorien, mit anderen Worten, je mehr es zur Scholastik wird.
Kann hat der jetzt vorliegenden Arbeit schon, wie bemerkt,
einige andere Aufsätze über das internationale Privatrecht voran-
geschickt. Nach dem Inhalt des ersten dieser Aufsätze müsste
3 Man vergleiche dagegen die Bemerkungen von WESTLAKE, BRUSA und
Hagerup in den Verhandlungen des Instituts, Annuaire Bd. XVII S. 217, 227 £.