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Die Zulässigkeit und Bedeutung geheimer
Plenarverhandlungen des deutschen Reichstages
Von
Dr. jur. Kurt PERELS.
Uebersicht.
I. Einleitung (Oeffentlichkeit von Parlamentsverhandlungen überhaupt).
II. Stellung der Frage.
III. Zulässigkeit geheimer Reichstagssitzungen.
IV. Rechtliche Bedeutung derselben und der in ihnen gefassten Beschlüsse.
V. Schluss (praktische Konsequenzen).
I.
„Das Volk soll wissen, was es gesagt und beschlossen hat? —
dieser recht eigentlich der konstitutionellen Idee entsprungene
Satz hat, obwohl in erster Linie politischen Maximen entsprossen,
auch für das parlamentarische Rechtsleben der modernen Kultur-
völker eine unverkennbare, wenn auch wesentlich programmatische
1 Generell sei auf den unter dieser Bezeichnung veröffentlichten Aufsatz
in der „Kölnischen Zeitung“ vom 26. März 1900 (No.234) verwiesen. — Im
Uebrigen ist die Literatur, soweit sie zu nachstehender Arbeit benutzt wurde,
in den Noten angeführt worden. Daneben seien noch erwähnt: FOLKERTS,
Die Verfassungswidrigkeit des $ 36 der revidirten Geschäftsordnung des
deutschen Reichstages vom 10. Febr. 1876, betreffend die Oeffentlichkeit der
Reichstagsverhandlungen (1894). — FLEISCHMANN, Der Ausschluss der Oeffent-
lichkeit bei den Verhandlungen des Reichstags. Deutsche Juristenzeitung
1900 S. 157£.