Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfzehnter Band. (15)

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Zweigen der Methode des internationalen Privatrechts in Wissen- 
schaft und Praxis durchgedrungen ist. Im Einführungsgesetze 
des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches sehe ich eine sehr be- 
deutende Anwendung der besonderen Methode, und die allgemeine 
Methode hat in verschiedenen Verträgen und in den bekannten 
Arbeiten der Haager Konferenzen zum Leitfaden gedient. Nun 
behaupte ich ganz und gar nicht, dass diese Anwendungen meiner 
bescheidenen Arbeit zu verdanken sind; vielmehr sehe ich darin 
nur einen Erfolg der eigenen Kraft der Wahrheit. Das genügt mir.
	        
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