Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfzehnter Band. (15)

Das Geltungsgebiet der deutschen Patent- 
und sonstigen gewerblichen Ausschlussrechte. 
Von 
Dr. F. Damme in Berlin. 
Im Deutschen Verein zum Schutze des gewerblichen Eigen- 
thums hat im April 1899 einer unserer besten Kenner des ein- 
schlägigen Rechtsstoffes, Rechtsanwalt Dr. SELIGSOHN zu Berlin, 
einen Vortrag über das Thema gehalten!, ob „das deutsche Patent- 
gesetz in den deutschen Konsulargerichtsbezirken und Schutz- 
gebieten gilt“, und ist dabei zu dem Ergebnisse gekommen, 
dass in den Schutzgebieten das Patentgesetz, das Gebrauchs- 
muster- und das Geschmacksmustergesetz, das Waarenzeichen- 
gesetz und das Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wett- 
bewerbs, in den Konsulargerichtsbezirken dagegen nur die beiden 
letztgenannten Gesetze gelten. Mit Fug beruft sich SELIGSOHN? 
auf die Namen VON STENGEL’s? und GEORG MEYER’s*, welche in 
ihren bekannten Schriften über die deutschen Schutzgebiete sich 
ı Abgedruckt in der Zeitschr. f. gewerbl. Rechtsschutz und Urheber- 
recht 1899, S. 137 ff. 
2 A. a. O. 8. 138, 140. 
5 Die deutschen Schutzgebiete, 1895, S. 215. 
4 Die staatsrechtliche Stellung der deutschen Schutzgebiete, 1888, 
S. 102.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.