Full text: Archiv für öffentliches Recht.Sechzehnter Band. (16)

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ländischen Familien dem Staatsverbande rechtlich einzuverleiben 
seien, einer wirklichen Lösung entgegengeführt wird. 
In Frankreich hat das gewaltige Anwachsen der Zahl der 
dort niedergelassenen Ausländer im Verein mit dem Rückgang 
der Zahl der Geburten in den inländischen Familien vor zehn 
Jahren zu einer umfassenden Aenderung der Bestimmungen des 
Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Staatsangehörigkeit geführt, 
wodurch die Thatsache der Geburt im Inlande eine weittragende 
Bedeutung für den Erwerb der französischen Staatsangehörigkeit 
erhalten hat. Nach Art. 8 Ziff. 3 u. 4 a.a. O. in der Fassung 
der Gesetze vom 26. Juni 1889 und 22. Juli 1893 (Cann a. a. O,. 
S. 274 u. 280) wird die französische Staatsangehörigkeit im Falle 
der Abstammung von einem Ausländer durch die Geburt in 
Frankreich und zwar unter verschiedenen Voraussetzungen er- 
worben, je nachdem die Eltern ebenfalls in Frankreich geboren 
sind oder nicht. Im ersten Falle, wenn die Eltern, d. h. der 
Vater oder die Mutter, in Frankreich geboren sind, wird das 
Kind Franzose durch die’ (feburt, kann aber, wenn nur die Mutter 
in Frankreich geboren ist, für die Staatsangehörigkeit des Vaters 
optiren; im anderen Falle, wenn die Eltern nicht in Frankreich 
geboren sind, wird das Kind Franzose, wenn es beim Eintritt der 
Volljährigkeit in Frankreich seinen Wohnsitz hat; es kann aber 
ebenfalls für die Staatsangehörigkeit des Vaters optiren. Die 
Option muss in beiden Fällen innerhalb des auf den Eintritt der 
Volljährigkeit folgenden Jahres erfolgen und ist nur zulässig, 
wenn der Optant den Nachweis zu erbringen vermag, dass er 
die Staatsangehörigkeit seiner Eltern besitzt und dass er in dem 
Heimathstaate seiner Eltern nach den dort bestehenden Vor- 
schriften dem Ruf zu den Fahnen gefolgt ist. 
Nach italienischem Rechte — Art. 8 Abs. 2 B. G.-B. (CAHn 
a..a. OÖ. S. 457) — wird das in Italien geborene Kind eines seit 
zehn Jahren ununterbrochen daselbst wohnhaften Ausländers als 
Italiener anerkannt. Das Kind kann jedoch ein Jahr nach
	        
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