Full text: Archiv für öffentliches Recht.Sechzehnter Band. (16)

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werb und Verlust der Staatsangehörigkeit bezüglichen Fragen als 
des einzigen Weges, auf dem eine befriedigende Lösung derselben 
zu erzielen ist, hingewiesen worden. Die Hauptforderungen, die 
auf diesem Gebiete zu stellen sind und über deren Berech- 
tigung im Grunde die Staaten selbst einig sind — sie lassen sich 
in drei Sätze formuliren: erstens, jede Person muss im Besitze 
einer Staatsangehörigkeit sein; zweitens, jede Person darf im Be- 
sitz nur einer Staatsangehörigkeit sein; drittens, die Staats- 
angehörigkeit soll in der Regel gegenüber dem Staate bestehen, 
in dessen Gebiet eine Familie ihren dauernden Aufenthalt hat — 
lassen sich zweifellos nur auf dem Wege internationaler Verein- 
barungen erfüllen. Dass die engen Beziehungen zwischen Staats- 
angehörigkeit und Aufenthaltsort auch in der Praxis der Gesetz- 
gebungen vollauf in ihrer grossen Bedeutung gewürdigt werden, 
dafür liefern nicht nur jene Bestimmungen einen Beweis, durch 
welche in den letzten zwei Jahrzehnten in vielen Staaten der 
Versuch gemacht wurde, die im Lande ansässigen fremden Fa- 
milien allmählich dem Staatsverbande einzuverleiben: denselben Er- 
wägungen sind, wie im Laufe der Darstellung schon einmal her- 
vorgehoben wurde, auch jene Bestimmungen entsprungen, welche, 
wie beispielsweise jene des $21 deutsch. Staatsangehörigkeits-G., 
den Verlust der Staatsangehörigkeit als Folge eines ununter- 
brochenen Aufenthalts im Auslande von gewisser Dauer eintreten 
lassen, Der Gedanke ist nur einmal in negativer, einmal in po- 
sitiver Weise als Grundlage gesetzlicher Bestimmungen verwendet, 
indem einmal an die Thatsache des Aufenthalts im Inlande der 
Erwerb, im anderen Falle an die Thatsache des Aufenthalts im 
Auslande der Verlust der Staatsangehörigkeit angeknüpft wird, 
hier mit der Folge, dass eine grosse Anzahl von Personen recht- 
lich heimathlos wird, dort auf die Gefahr hin, dass Konflikte 
mit fremden Staaten aus der doppelten Staatsangehörigkeit der 
in den Staatsverband aufgenommenen Personen entstehen. An 
einer Vereinbarung dahin, dass die im Inlande dauernd nieder-
	        
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