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minderjährig sind oder Geschriebenes nicht zu lesen vermögen,
sondern auch für alle Schreibensunkundigen und für alle — etwa
wegen einer Verwundung bezw. Erkrankung — zum Schreiben
unfähigen Personen. Aber auch von den an sich schreibenskun-
digen und -fähigen Soldaten ist ein erheblicher Teil so ungebildet,
dass er zu einer vernünftigen Niederschrift seines letzten Willens
ausser Stande oder mindestens nicht entschlusskräftig sein wird;
dieser Umstand und das Interesse an inhaltlicher Fehlerlosigkeit
der Testamente dürfte daher von selbst zur Befragung eines Offi-
ziers, eines Auditeurs, eines Militärarztes oder eines höheren La-
zarettbeamten (also der im R.-Mil.-G. 8 44 sub 2b und c ge-
nannten Personen) und von diesem Schritte aus zu deren Betei-
ligung an dem Testierakte führen. Nicht zum Wenigsten steht
aber einer ausgiebigen Anwendung des holographischen Testa-
mentes der Umstand entgegen, dass es für die meisten Reichs-
angehörigen ein völliges Novum ist, von dem sie, und selbst die
gebildeten Soldaten — Offiziere und Einjährige — noch keine
Kenntnis haben.
Somit bleibt — zumal das sog. Diplomaten- oder Gesandten-
testament ins Bürgerliche Gesetzbuch nicht übergegangen ist” —
eine Reihe von Fällen übrig, in denen das Militärtestament in
den Formen des $ 44 sub 2b und c? die einzige Aushülfe bilden
würde, und es ist, da unsere Expeditionstruppe fast 20000 Mann
einschliesslich 800— 900 Offizieren zählt, mit grösster Wahrschein-
lichkeit anzunehmen, dass solche Soldatentestamente® in China
” Vgl. meine Vorträge über das Bürgerliche Gesetzbuch Bd. II,
München 1899, S. 386 zu Anm, 7.
8 Wegen der Form sub a ist wichtig, dass sie nur eigenhändige Schrift
und Unterschrift des Testators erheischt, sodass also bei Gültigkeit der
Soldatentestamente in China auch solche Urkunden (z. B. Briefe in die
Heimat) wirksam sind, denen entgegen B. G.-B. $ 2231 No. 2 das korrekte
Orts- und Zeitdatum fehlt.
° Aus dem Kreise der Kieler Marineauditeure (Marinekriegsgerichts-
räte) ist mir mitgeteilt worden, dass in der That auf Anregung der vor-