Full text: Archiv für öffentliches Recht.Sechzehnter Band. (16)

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Der Inhalt des Jahrbuches selbst legt aufs deutlichste Rechenschaft 
von der fruchtbringenden und erspriesslichen Thätigkeit der Gesellschaft ab, 
deren von dem Mitherausgeber BERNHÖFT in einem einleitenden Aufsatze in 
Bd. 1 charakterisierten Zwecke insbesondere auf die Förderung der ver- 
gleichenden Rechtswissenschafts-- und Volkswirtschaftsiehre durch Ver- 
breitung der Kenntnis des in den Kulturstaaten des Erdballs geltenden 
Rechtes und seiner geschichtlichen Entwicklung, sowie durch Erforschung 
der wirtschaftlichen Zustände der Kulturnationen gerichtet sind. Diese 
Zwecke sucht die Vereinigung in dreifacher Weise zu erreichen: Einmal 
veranstaltet sie jährlich etwa 12 Vorträge aus den verschiedensten Gebieten 
der Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre am Sitze der Gesellschaft, 
in Berlin; der Inhalt dieser Vorträge wird zweckmässigerweise in kurzen 
gedruckten Berichten sämmtlichen Mitgliedern zugänglich gemacht, so dass 
auch die zahlreichen ausserhalb Berlins wohnenden Mitglieder von den 
Grundzügen der Vorträge Kenntnis erhalten. 
Sodann aber sucht die Gesellschaft ihre Zwecke durch Herausgabe eines 
Jahrbuches zu erreichen, das allein schon mit Rücksicht auf seinen reichen 
Inhalt die Existenzberechtigung der „Internationalen Vereinigung“ zu be- 
gründen vermag. Schon die Angabe der einzelnen Rubriken des Jahrbuches 
lässt erkennen, welche wertvollen Dienste dasselbe der Rechtswissenschaft 
und Volkswirtschaftslehre, insbesondere dem Studium der Rechtsvergleichung 
leistet. 
Das Jahrbuch giebt die wichtigeren Vorträge im Wortlaut wieder und 
enthält ausserdem grössere Aufsätze und kleinere Mitteilungen aus dem 
Gebiete der Rechtsvergleichung und aus dem Wirtschaftsleben der Kultur- 
nationen. Sodann teilt es interessante Fälle aus der Rechtssprechung mit, 
die meist dem Bereiche des internationalen Privatrechtes angehören; und 
endlich enthält es eine höchst lehrreiche Darstellung über die wichtigsten 
Vorgänge auf den Gebieten der Gesetzgebung und der Volkswirtschaft, sowie 
der diese betreffenden Litteratur aus allen Kulturländern der Erde nach 
Jahrgängen geordnet, sodass man über die Veränderungen im Rechts- und 
Wirtschaftsleben, die sich in jedem Jahre bei den einzelnen Staaten und 
Völkern vollziehen, ein ziemlich anschauliches Bild erhält. Diese letztere 
Darstellung, welche mit dem 2. Bd. anhebt, der den Bericht über das 
Jahr 1895 bringt, gewährt uns in diesem Bande eine Uebersicht über die 
Gesetzgebung und über die Litteratur von nicht weniger als 28 Staaten 
(8. 142—566). Im 3. Bd. ist die Darstellung sogar auf 32 verschiedene 
Staaten (S. 273—901) und im 4. Bd. auf 35 Staaten (S. 285—1073) ausgedehnt. 
Es würde zu weit führen, wenn ich auch nur die Titel der sämtlichen 
in den 4 Bänden enthaltenen lehrreichen Aufsätze und Vorträge angeben 
wollte. Ich beschränke mich deshalb darauf, diejenigen Arbeiten besonders 
namhaft zu machen, die speziell dem Gebiete des in diesem „Archiv“ haupt- 
sächlich kultivierten Zweiges des Öffentlichen Rechtes angehören.
	        
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