Full text: Archiv für öffentliches Recht.Sechzehnter Band. (16)

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erreicht wird: erst durch Einführung der Sklaverei und Hörigkeit; hierauf 
durch eine derartige Herabsetzung des Lohnes des freigewordenen Arbeiters, 
dass dieser keine Ersparnisse machen kann; endlich durch ausschliessliche 
Aneignung alles Grundbesitzes durch die Klasse der Kapitalisten“ (S.6). Mit 
kurzen Worten ausgesprochen: Gewalt, Verbrechen, die „Verletzung der 
göttlichen und menschlichen Gesetze* (S. 287) sind die Grundlage aller bis- 
herigen, von Lorıa verdammten Kultur. Mit Gewalt haben die „Kapitalisten“ 
die Freiheit von Grund und Boden aufgehoben; nur mit Hülfe von „Konnektiv- 
einrichtungen“ — deren wichtigste Moral, Recht und politische Institutionen 
— vermag sich das durch solche Gewalt angeeignete kapitalistische Eigen- 
thum zu erhalten (8. 423, 286), und diese Konnektiveinrichtungen haben alle 
den einen Zweck, das kapitalistische Einkommen zu sichern, indem sie be- 
stimmt sind, den Egoismus der besitzenden Klassen zu diszipliniren, den 
der arbeitenden Klassen zu fälschen und ihnen eine ökonomische Form 
annehmbar zu machen, die sie unterdrückt, und gegen die sich zu empören 
ihr echtes Interesse sie nothwendiger Weise veranlassen würde. (das.) 
Ich finde, dass das Verständniss der Geschichte nicht entschiedener 
verflacht werden kann, als durch die hier vorliegende vage Verallgemeinerung 
geschieht. Auch ich vertrete den Grundsatz, dass von den eigentlichen 
Kulturfaktoren die ökonomischen „am tiefsten“ liegen, d. h. den Natur- 
faktoren der Kultur am nächsten; dass sie eben darum eine relativ unab- 
hängige Entwicklung haben. Aus jener Verschiedenheit entsteht nothwendiger 
Weise eine Verschiedenheit der ökonomischen Potenz, deren Ueber- 
legenheit dann alle anderen Ueberlegenheiten verstärkt und befördert. In 
solchen verbundenen Ueberlegenheiten, vorzugsweise aber in der ükonomi- 
schen, beruht erst die Gewalt eines Krieger- oder Ritterstandes, wo immer 
sie sich findet, und in dieser ist die Basis aller politischen Macht gegeben. 
Nun ist es aber grundfalsch, vorzustellen, als ob mit der Bildung eines 
solchen Standes nothwendiger Weise das Versinken des ganzen übrigen Volkes 
in Knechtschaft verbunden wäre, wie diejenigen uns einreden wollen, die das 
absurde Schema Alterthum—Mittelalter—Neuzeit in geschichtsphilosophischer 
Farbenblindheit festhalten und durch die Trias Sklaverei—Hörigkeit—Lohn- 
arbeit glauben erläutern zu sollen. In tiefbewusstem Gegensafze zu diesen 
Konstruktionen habe ich aus dem Vortrage Epvarn MevEr's, „Die wirth- 
schaftliche Entwicklung des Alterthums“ (1894) die gelehrten Bestätigungen von 
Ansichten schöpfen dürfen, die ich seit mehr als 15 Jahren unter entschiedener 
Ablehnung der Rodbertus’schen Folgerungen mir gebildet hatte. Denn in 
jener trefflichen Arbeit kommt die Parallele der abgeschlossenen antiken und 
der noch fortlaufenden modernen Kulturentwicklung zu ihrer richtigen und 
bedeutenden Geltung, um so besser zur Geltung, da sie gar nicht gesucht, ja 
kaum angedeutet wird. — „Auch ich vertrete den Grundsatz“ der ökono- 
mischen Auffassung der Geschichte. Vertritt ihn denn auch Lorı? Mit 
Worten ja; in Wirklichkeit nur in sekundären Ausführungen. Die Grundzüge 
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