Full text: Archiv für öffentliches Recht.Sechzehnter Band. (16)

INHALT (Fortsetzung). Seite 
W. Kaurmann, Die Rechtskraft des internationalen Rechts und die 
Verhandlungen der Staatsgesetzgebungen und Staatsorgane zu 
denselben. Stuttgart, F. Enke, 1899 . . 2.2. 2 2 2 2 2 005 154 
Staatslexikon, Herausgegeben im Auftrag der Görresgesellschaft zur 
Pflege der Wissenschaft im kath. Deutschland durch Aporr 
Bruper, nach dessen Tode fortgesetzt durch Julius Bachem. 
Freiburg i. B., Herder’sche Verlagshandlung, 1892—97 . .. . 156 
Referent: Stoerk. 
Pıur v. Roru, Bayerisches Civilrecht, zweite gänzlich umgearbeitete 
Auflage unter Berücksichtigung des neuen Reichseivilrechts be- 
arbeitet von Heınrıch BECKER. 3 Th. in 6 Bdn. und 1 Reg.-Heft. 
Tübingen, H. Laupp, 1881—1899. Referent: M.B. ..... 160 
  
J. ©. B. Mour (Pau Sırseck) ın Tüsıseen uno Leipzıe. 
Syflem des Deutfhen Bürgerlihen Redts 
Dr. Carl Erone, 
ordentlicher Profeffor an der Univerfität Bonn. 
Eriter Band: 
Einleitung und allgemeiner Teil. 
8%. Mit Quellen: und Sachregifterr. M. 11.50, gebunden M. 13.75. 
„Da3 Sromefchhe Syftem wird in der MWiffenfchaft eine bedeutende 
Stellung einnehmen, es wird aber grade auch durch die ausführliche Erörterung 
der grundlegenden Begriffe für die Prarid bald unentbehrlich werden.“ 
„Straßburger Boft“, 1900, Nr. 729. 
  
  
  
Die 
Civilprogehordunng für das Deuifhe Heid 
Brofeffor Dr. 4. Gaupp. 
Vierte Auflage. 
Auf der Grundlage des am 1. Januar 1900 in Kraft getretenen Rechtes 
neu bearbeitet von 
Profeffor Dr. Iriedrich Stein, 
Sn zwei Bänden er. 8. 
Erfter Band. Sn der Subjeription M. 17.55. Gebunden M. 20.05. 
Subferiptionsausgabe in 26—27 Lieferungen a Mt. 1.35. 
Lieferung 14—15 (Band II Bogen 1—10) ift joeben erfchienen. 
km erften Bande ift die Einleitung, der Kommentar zum Einführung?- 
gejeb und zum 1. und 2. Buch enthalten. Das Erfcheinen des commentierlen 
Einführungsgefeges zur Novelle im 1. Band dürfte Vielen befonder3 will: 
fommen fein. In dem Commentar zum Einführungsgefeß werden die Heber- 
gangssragen ausführlich behandelt. 
&3 wird den Subferibenten zugefichert, daß der Preis in der Subjeription 
M. 86.— nicht überfchreitet, auch wenn die 27. Lieferung voll werden follte. 
 
	        
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