Full text: Archiv für öffentliches Recht.Sechzehnter Band. (16)

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neuesten bahnbrechenden Gesetzgebung des Reiches auf dem 
Gebiete öffentlich-rechtlicher Fürsorge, um hierauf den theore- 
tischen, diese Arbeit beherrschenden Grundgedanken an die 
Spitze der folgenden Einzeldarstellungen zu stellen. 
Nach diesem Abschnitt I wird in II den Rechtswirkungen 
des neuen Vormundschaftsrechtes insbesondere hinsichtlich der 
Abgrenzung der privatrechtlichen Dispositionsmacht bei Begrün- 
dung des vormundschaftlichen Verhältnisses, den Aemtern des 
Vormundes und Obervormundes nach Inhalt und Natur der 
Begründungsakte sowie der mit der Einleitung der Vormund- 
schaft gegebenen Verantwortungen ein Ueberblick gewidmet. 
Der Stellung im Strafrecht und der praktisch für die Ver- 
antwortung des Richters hochbedeutsamen Frage der „schuld- 
haften“ Unterlassung eines Rechtsmittels ist hierbei besonders 
gedacht. 
In Abschnitt III ist die gleichfalls praktisch wichtige und 
nach Lage des Einzelfalles unter Umständen sehr zweifelhafte 
Frage erörtert: 
Wie verhält sich der Umfang der dem Vormundschafts- 
richter nach neuestem Reichs- und Landesrecht verliehenen 
Entscheidungs- und Vollziehungsgewalt zu der Frage des Rechts- 
weges? 
Hiermit schliesst der erste Teil dieser Abhandlung. 
Als zweiter Teil sollen demnächst erörtert werden: 
I. Die Stellung des Vormundes bei der ihm obliegenden 
Aufgabe der Vermögensbeschaffung, der Realisierung der 
Erbrechte seines Pflegebefohlenen im Verhältnis zur privatrecht- 
lichen Dispositionsmacht. Hierbei wird insbesondere der natio- 
nalen Aufgabe des Erbrechtes, der Nachlasssicherung und Be- 
schaffung nach Reichs- und neuem Landesrecht, dem Einflusse 
des Vormundschaftsrechts auf das Eltern-, Ehe- und eheliche 
Güterrecht auch hinsichtlich der öffentlich-rechtlichen Fragen der 
Uebergangszeit gedacht,
	        
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