Full text: Archiv für öffentliches Recht.Sechzehnter Band. (16)

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Todte den Liebendigen beerbt u. s. w., nicht aber, vom Stand- 
punkte der Krone, des Parlaments, der Politik, der Partei- und 
Staatsmänner. Von diesem letzteren Standpunkte ist erheblich 
nur festzustellen, dass die Krone nicht in die Rechtsprechung 
eingreifen darf. Daher erklärt es sich, dass sowenig von den 
Volkshaufen wie von den Volksvertretungen im Jahre 1848 privat- 
rechtliche Sätze als Forderungen des Volkes erhoben sind, und 
dass sich die preussische Verfassung mit dem Art. 86 begnügte 
Das Recht über Krieg und Frieden, die Militärersatzinstruktion, 
die Militärdisziplinarordnung, die Schulregulative, also ob, wie 
viel und wie beschaffener Religionsunterricht gelehrt und ge- 
nommen werden soll, Alles dies Dinge, die weit mehr in den 
Rechtsstand eingreifen wie die Dauer der Kündigungsfristen 
beim Kauf hat man 1850 in den Händen der Krone als deren 
alleiniger Prärogative verbleibend zurücklassen müssen. Die 
Krone von Preussen war damals zu stark, um sich solche Ein- 
schränkungen ihrer Macht, dass jede Anordnung auf Gesetz, also 
auf den Willen des Landtages zurückgeführt werden müsse, ge- 
fallen zu lassen. Wie oft hat die demokratische Partei 1850 
und später behauptet, dass Preussen in Wahrheit noch ein ab- 
soluter Staat sei! Dies ist nun sehr übertrieben; richtig an dem 
Satze ist aber soviel, dass die preussische Krone noch ein selbst- 
ständiger Machtfaktor geblieben ist. Man lese nur nach, was 
v. MANTEUFFEL den Revisionskammern beim Nothverordnungs- 
rechte sagte, nämlich, dass die Weltgeschichte auf das Zusammen- 
sein der preussischen Kammern keine Rücksicht nehme, dass ein 
zu häufiges Einberufen des Landtages die Kosten nicht lohne, 
weshalb die Krone allein geeigneten Falls selbst die Gesetze 
geben werde; man beachte, dass die Kammern auf diese Rede 
einfach zu Kreuze krochen und dann wird man begreifen, dass 
die preussischen Kammern kein solcher Machtfaktor werden sollten 
wie die belgischen! Allerdings die Macht der Kammern wächst 
und ist gewachsen, schon wegen des Geldausgabebewilligungs-
	        
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