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Theorie dazu gekommen, bald die Haftpflicht prinzipiell zu ver-
neinen und gleichzeitig einen Vorbehalt für den Fall eines eige-
nen Verschuldens des Staats hinzuzufügen, oder doch die Mög-
lichkeit eimer Haftung der Korporation aus eigenem Verschulden
dahingestellt zu lassen, bald die Haftung zu bejahen unter Fin-
gierung einer besonderen (zarantieleistung des Staats für seine
Beamten. Nach GIERKE wird aber durch jedes innerhalb seiner
Zuständigkeit funktionierende Organ die Körperschaft voll und
unmittelbar dargestellt. Erkenne man aber das Delikt des im
Bereich seiner Kompetenz bleibenden Organs als Delikt der
Körperschaft an, so folge ohne weiteres, dass für die Gemeinheit
aus körperschaftlichem Verschulden (wie auch aus fremden als
auch ohne Verschulden) geradeso eine Ersatzpflicht erwächst wie
für Einzelpersonen. Die Ersatzverbindlichkeit aus körperschaft-
lichem Verschulden erstrecke sich bis zum Nachweise einer
positiv-rechtlichen Ausnahme genau so weit, wie die aus indivi-
duellem Verschulden. „Denn die Ersatzfolgen der Delikte sind
privatrechtlicher Natur: dem Privatrecht aber sind — im Gegen-
satz zum Strafrecht — die Gesamtpersonen im Zweifel in glei-
cher Weise wie die Einzelpersonen unterworfen.“ Und zwar gelte
dieses Prinzip nicht nur auf dem heute unbestrittenen Gebiet des
kontraktlichen, sondern auch auf dem des ausserkontraktlichen
Verschuldens, und für das Verschulden in dem individual-recht-
lichen Aktionsgebiet der Gemeinheiten ebenso wie im gemein-
heitlichen. Hier in dem letzten, in unserem Fall, handle es sich
keineswegs um eine eigenartige „Haftung nach öffentlichem Recht“.
Diese Haftung folge vielmehr aus den im Zweifel auch auf die
Gemeinheiten anwendbaren Grundsätzen des Privatrechts. Denn
sie trete wegen der rechtswidrigen Verletzung von Privatinter-
essen und nur insoweit ein, als durch eine zwar dem öffentlichen
Leben angehörige, jedoch dem öffentlichen Recht widersprechende
Handlung oder Unterlassung eine Privatrechtssphäre geschädigt
ist. Die Ersatzklage gegen das vom Beamten dargestellte Ge-