Full text: Archiv für öffentliches Recht.Sechzehnter Band. (16)

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Das Kaiserliche Heer. 
Studie zur Geschichte der Verfassungsentwickelung 
in Deutschland, 
Von 
Dr. Orro BierLEFeLD, Amtsrichter in Tauberbischofsheim. 
I. Wer die Reichsverfassung als ein politisches und staats- 
rechtliches Meisterwerk Bismarcks, als ein Muster patriotischer 
Mässigung, wissenschaftlicher Originalität und praktischer Juris- 
prudenz anerkennt, wird ihrem Schöpfer zustimmen, dass es die 
Aufgabe des heranwachsenden Geschlechts ist, sie auszubauen. 
Denn ihm muss die eigene Ueberlegung und das überzeugende 
Wort des Eisernen Kanzlers mit zwingender Gewalt die Einsicht 
eröffnen, dass der Bau der deutschen Einheit im Jahre 1871 
wohl unter Dach kam, aber noch mancher inneren Arbeiten be- 
durfte, um dem als Gesamtheit wirtschaftlich und geistig wachsen- 
den Volke ein geschütztes und behagliches Heim zu bieten. 
Heute sind wir gegen die Aussenwelt hinreichend gesichert und 
mit unseren Hausgenossen vertraut genug, um selbst an die 
Fundamente und Hauptmauern, an wesentliche Bestimmungen der 
Reichsverfassung, die bessernde Hand anlegen zu dürfen. Dabei 
kann das Ziel nicht die Verschiebung der Grundlagen und Macht- 
verhältnisse, also weder eine Schwächung der Reichsgewalt noch 
eine solche Beschränkung der Selbständigkeit der einzelnen Bundes-
	        
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