Full text: Archiv für öffentliches Recht.Sechzehnter Band. (16)

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tischen Ansprüche durchgeführt worden ist, gleichsam wie zwei 
Motive, die mit einander zu einer höheren Einheit harmonisch 
verbunden sind, ohne dass ihre Antithese verschwindet“*!. Jedoch 
das deutsche Volk, welches in vielen und nicht den schlechtesten 
seiner Angehörigen oft genug die Missstände und Reibungen 
dieses „juristischen Kunstwerks® zu verspüren bekommen hat, 
muss vom politisch-praktischen Standpunkte unbedingt an die 
Fertigstellung der verfassungsmässigen Einheit auf militärischem 
Gebiet herantreten. Wenn man wohlmeinend aber allzu zaghaft 
diesen Schritt seither nicht gethan hat, so darf heute keinen 
Augenblick mehr gezögert werden, wo thatsächlich ein kaiser- 
liches Heer im fernen Osten Seuche und Tod pflichtgetreu ins 
Auge blickt, während wir zu Hause trotz aller Neigung zum 
Theoretisieren nicht den Mut haben, das staatsrechtliche Wesen 
dieser Truppen zu ergründen, während in der Reichshauptstadt 
und ausserhalb unseres politischen Mittelpunktes die verbündeten 
Regierungen und die Volksvertretungen, Parteien und Gelehrte 
sich ängstlich hüten, die Definition der von den überstürzenden 
Ereignissen geschaffenen Einrichtung zu geben und ehrlich und 
freudig zu bekennen: Wir haben ein kaiserliches Heer! 
Es kann nicht der Zweck dieses Aufsatzes sein, die ver- 
schiedenen Theorien über das Wesen unserer Heeresverfassung 
zu vermehren, zu versöhnen oder zu wiederholen, sondern ich will 
bloss den Nachweis versuchen, dass der gegenwärtige thatsächliche 
Zustand auf einer Stockung im Werdegang unserer Einheit be- 
ruht, die teilweise dem bestehenden Recht nicht entspricht und 
mit gutem Willen überwunden werden kann. Wenn die Littera- 
tur diesen Gesichtspunkt vielleicht noch nicht genügend hervor- 
gehoben hat, so rührt dies daher, dass man trotz aller Be- 
mühungen, die historischen Ursachen als wichtigste Grundlage zu 
würdigen, gerade die Entstehungsgeschichte der einschlägigen Be- 
! LaBanD, Staatsrecht 3. Aufl. II S. 489,
	        
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