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deutschen Einheit unsere Schlüsse auf die inneren Ereignisse zu
ziehen.
In den Jahren 1867—1868 schloss Preussen Militärkonven-
tionen mit den beiden Mecklenburg, Oldenburg, den thüringischen
Staaten, Hansestädten und mehreren anderen norddeutschen
Kleinstaaten, sowie Hessen, die meist nach Gründung des Reichs
durch andere, „Namens Sr. Maj. des Deutschen Kaisers, Königs
von Preussen“, abgeschlossene Konventionen ersetzt wurden.
Die Wirkung war derart, dass alle Kontingente ausser dem
sächsischen in der preussischen Armee aufgingen oder doch in
nähere Verbindung zu ihr traten, als sie die Verfassung her-
gestellt hatte. Da kam der Krieg gegen Frankreich, und im
Herbst und Winter 1870 erfolgten die wichtigsten Schritte zur
Umgestaltung der Verfassung und des Heerwesens. Es wird sich
zeigen, inwieweit die Aufgabe gelöst, und die im Jahre 1867 unter-
lassene Durchführung des einheitlichen Bundesheeres bewirkt wurde.
4. Nach Zeitfolge und Bedeutung nehmen für den Eintritt
der Süddeutschen Staaten in den Nordbund und die Entwicke-
lung der Heeresverfassung die Verhandlungen der Bundes-
regierung mit dem Grossherzogtum Baden die erste Stelle ein.
„Das Land, dessen Namen das Gefühl jedes Deutschen hebt, das
Land Baden, welches von jeher Muster und Leuchte gewesen ist
für die nationale Bewegung, begrüsste mit Freuden die Zeit der
Erfüllung, die Zeit des Eintritts in den Norddeutschen Bund,
ohne jeden Vorbehalt, ohne einen Strich abgeändert zu wünschen
an der Norddeutschen Bundesverfassung, als was formell not-
wendig ist, um das Stimmrecht im Reichstage und Bundesrate
zu ordnen.“ So begeistert das Lob LAsKErs!’ von seinem uni-
tarischen Standpunkte aus klingt, es wird seine Behauptung von
der Stellungnahme Badens zur Verfassung dem wirklichen Sach-
verhalt noch nicht einmal gerecht.
10 Materialien der deutschen Reichsverfassung III S. 166.