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Armee gewahrt und äusserlich kenntlich war. Aber wie steht
es mit dem 5. ostasiatischen — nicht kgl. bayrischen — In-
fanterie-Regiment und gar mit den bayrischen Offizieren und
Mannschaften der Spezialwaffen, die mit andern deutschen Brüdern
in dieselben taktischen Einheiten gesteckt wurden®? und Vor-
gesetzten aus anderen Kontingenten im tiefsten chinesischen
Frieden gehorchen müssen? Das ist eine glatte Verletzung des
unantastbaren Bündnisvertrags und der heiligen Reservatrechte.
Nicht viel besser ergeht es den aus ihren geschlossenen heimat-
lichen Kontingenten gerissenen schwäbischen und sächsischen
Reitern, Kanonieren und Pionieren, Aerzten und Beamten; auch
bezüglich ihrer in Ostasien kämpfenden Infanteriebataillone ist
die Konventionsverletzung kaum geringer, als wenn sie gleich
einem kaiserlichen Kontingent einverleibt würden. Von dem
Durcheinander zwischen kaiserlichen und königlichen Rechten bei
dem angeblichen preussischen Kontingent in China will ich ganz
schweigen; da könnte man Bände schreiben, wenn man dessen
Rechtsverhältnisse im Sinne der Theorie von den vier Landes-
kontingenten erörtern müsste. Vor dem national-geeinten Aus-
land wären wir schliesslich mit unserem braven Expeditionskorps
trotz dessen Tüchtigkeit blamiert, wie das heilige römische Reich
mit seiner Kontingentsmannigfaltigkeit bei Rossbach °?®,
V. Das Ergebnis dieser Untersuchung ist einfach: Wenn je,
so ist jetzt bei der gesetzlichen Regelung des ostasiatischen
Expeditionskorps die Gelegenheit gegeben, zu einer richtigen,
brauchbaren und entwickelungsfähigen Gestaltung unseres Heer-
wesens zu kommen. Jetzt gilt es zu handeln. Darum sollen
hier kurz die einzuschlagenden Wege bezeichnet werden. Wir
52 Nicht zu verwechseln mit der gänzlich verschiedenen Rechtslage der
z. B. in Preussen wohnenden und dort eingestellten bayrischen Wehrpflichtigen.
52@ Seit Drucklegung dieses Aufsatzes (März 1901) ist durch Annahme des
Nachtragsetats und die kaiserliche Verordnung über.die Hoheitszeichen bei den
ostasiatischen Truppentheilen ein guter Schritt vorwärts gethan, wenn auch
noch immer keine genügende Ordnung geschaffen ist.