Full text: Archiv für öffentliches Recht.Sechzehnter Band. (16)

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halts in einer Anstalt besteht, für dessen Dauer und in dem 
zur Ersatzleistung erforderlichen Betrage die fortlaufende Ueber- 
weisung der vollen Rente, im übrigen die fortlaufende Ueber- 
weisung von höchstens der halben Rente beansprucht werden.“ 
Die Begründung (S. 278), deren Ausführungen weder in der 
Kommission noch im Plenum des Reichstages Widerspruch er- 
fahren haben, giebt der vorgeschlagenen Beschränkung aus all- 
gemeinen sozialpolitischen Gründen den Vorzug, wenn sie auch 
anerkennt, dass sich eine weitergehende Ueberweisung von Renten- 
beträgen im Hinblick auf die Natur der öffentlichen Armen- 
unterstützung als einer höchst subsidiären, und nur beim gänz- 
lichen Fehlen anderer Subsistenzmittel eintretenden Einrichtung 
an sich wohl rechtfertigen liesse. Jedenfalls erwachse den 
Rentenempfängern durch die Neuerung der Vorteil, dass der bei 
der bisherigen Fassung des Gesetzes naheliegenden Mösglichkeit 
vorgebeugt werde, wonach der Rentenempfänger, welcher einmal 
vorübergehend Armenunterstützung empfangen habe, durch die 
ohne Einschränkung zulässige Inanspruchnahme künftig fällig 
werdender Monatsbeträge der Rente aus der Armenpflege gar 
nicht mehr herauskommen könne. Sofern aber die Rente in 
Ausnahmefällen nicht ausreiche, um den Eintritt dauernder Hilfs- 
bedürftigkeit auszuschliessen, werde es mit Recht als beschwerlich 
empfunden, wenn der Armenverband jedesmal, etwa am Schlusse 
eines jeden Monats, besondere Anträge bei der Versicherungs- 
anstalt stellen solle, um seine Auslagen betrefis der fortlaufend 
weiter gewährten Unterstützung erstattet zu erhalten. Anderer- 
seits könne in solchen Fällen nach dem bisherigen Rechte die 
ganze Rente durch die Leistungen des Armenverbandes aufgezehrt 
werden, so dass der Rentenempfänger trotz der früher von ihm 
entrichteten Beiträge thatsächlich nicht in den Genuss einer 
Rente gelange. In den ersten Jahren nach dem Inkrafttreten 
des Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes habe man dies 
mit in den Kauf nehmen können, weil auf Grund der Ueber-
	        
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