Full text: Archiv für öffentliches Recht.Sechzehnter Band. (16)

— 360 — 
seits wirkte zuletzt als F'orstmeister in Altötting, somit in urbaye- 
rischer Gegend. SEYDEL's Vater dagegen war der Sprosse eines 
kurpfälzischen Geschlechts. Sowohl SEYDEL’s Vater wie SEYDEL’s 
Grossvater, JOHANN JOSEPH mit Namen, wurden in der Haupt- 
stadt jenes weitunten am Rhein gelegenen kurpfälzischen Neben- 
landes geboren, welches die kunstsinnigen Herzöge der Pfalz- 
Neuburger Linie als Erbteil aus dem Jülich’schen Erbstreit 
durch den Vergleich von Xanten im Jahre 1614 erworben hatten. 
.Beider Geburtsort war Düsseldorf. Der Grossvater starb auch 
daselbst und sah so die wechselvollste Zeit der Geschichte des 
Herzogtums Berg an sich vorüberziehen. Da seine Geburt in 
das Jahr 1733, sein Tod in das Jahr 1808 fällt, erlebte er noch 
die letzten Jahre der Herrschaft der Pfalz-Neuburger Linie 
bis zu deren Aussterben im Jahre 1742. Ausser dem Ueber- 
gang des Herzogtums an das Haus Sulzbach 1742 sah er dann 
die Vereinigung der gesamten pfälzischen Lande mit Altbayern 
1777 und den Regierungsantritt der Linie Zweibrücken-Birken- 
feld 1799, und endlich sollte er noch die staatsrechtlich so be- 
deutsame Abtretung des Herzogtums Berg von Bayern an Frank- 
reich 1806 und die alsbald erfolgende Errichtung des Gross- 
herzogtums Berg unter Joachim Murat mit Düsseldorf als Resi- 
denzstadt erleben. 1795, als ihm sein Sohn WILHELM geboren 
wurde, war SEYDEL’s Grossvater kurbayerischer Hauptmann in 
Düsseldorf. 
Unser SEYDEL hatte nie Geschwister. Die ersten Jahre 
seines Lebens verbrachte derselbe in Germersheim, in einer inso- 
fern interessanten Zeit, als sich Germersheim damals in einem 
gewissen militärischen Aufschwunge befand. Germersheim, eine 
alte Reichsstadt, — ihr Stadtrecht stammt vom Jahre 1276 
— war zwar bei Gründung des deutschen Bundes, im zweiten 
Pariser Frieden, nicht, wie ursprünglich beabsichtigt, neben 
Landau als deutsche Bundesfestung bestimmt, aber Bayern 
wurde durch Verträge aus den Jahren 1815 und 1816 verpflichtet,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.