Full text: Archiv für öffentliches Recht.Sechzehnter Band. (16)

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tejlige zu vertreten, wenn es dem positiven Rechte entspricht. 
Dies verlangt die wissenschaftliche Wahrheit und Aufrichtigkeit. 
Von dem Gelehrten des Staatsrechts beansprucht dies aller- 
dings Mut. Denn ist seine Lehre der politischen Anschauung 
leitender Kreise zuwider, so wird ihm dies, wenn er seinerzeit 
Staatsrechtslehrer werden oder seinen akademischen Wirkungs- 
kreis erweitern oder verlegen will, leicht Hindernisse bereiten. 
Nun SEYDEL hat diesen Mut besessen. Freilich hat er auch 
darunter gelitten. Erst später, als er es verdient, erreichte er 
das Ziel des akademischen Lehramts. Diese schmerzliche Er- 
fahrung mag es mit erklären, dass ihn die abfällige politische 
Beurteilung seiner Lehre entflammen liess. Jedenfalls hatte es 
die Folge, dass er jedem seiner Schüler, welcher gesonnen war, 
der akademischen Laufbahn sich zuzuwenden, den freundlichen 
Rat gab, zunächst der Bundesstaatsfrage aus dem Weg zu gehen. 
Noch erübrigt, zum Schluss zu erörtern, welche Stellung 
SEYDEL dereinst wohl in der Geschichte der Staatsrechtswissen- 
schaft einnehmen wird. 
In Betracht kommt hiefür lediglich Seyper’s Verhältnis zu 
den Grundfragen des Staatsrechts. Denn diese bleiben, während 
die einzelnen Rechtsinstitutionen der Veränderung unterliegen 
und mit ihnen die wissenschaftliche Konstruktion, die sie nach 
ihrer jeweiligen Gestaltung finden. 
Die aufgeworfene Frage lässt sich bis zu einem gewissen 
Grade schon endgiltig entscheiden. Denn, wie hervorgehoben, 
die Lehren, die SEYDEL zuletzt vertrat, sind in der Hauptsache 
die seiner Jugend, somit schon siebenundzwanzig Jahre alt. Die 
Staatsrechtswissenschaft hatte also genügend Zeit, zu ihnen 
Stellung zu nehmen, sie zu verarbeiten. Da ist nun keine 
Täuschung möglich — und SEyDEL war sich dessen am besten 
bewusst —: mit seiner Leugnung der Rechts- und der Persön- 
lichkeits-Natur des Staates und mit seiner Leugnung des Völker- 
rechts hat SEYDEL unter den bislang massgebenden Vertretern
	        
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