Full text: Archiv für öffentliches Recht.Sechzehnter Band. (16)

— 401 — 
von da an die Wartz’sche Theorie erschüttert und seine Lehre 
die massgebende wurde. Zog die Mehrzahl der Schriftsteller 
aus SEYDEL’s Theorie auch andere Konsequenzen, als ihr Ur- 
heber, ja sogar dessen Ableitungen geradezu entgegengesetzte 
Folgerungen, das Verdienst bleibt SEYDEL der Souveränitätslehre 
von heute eine neue Grundlage gegeben zu haben. 
Liegt dieses Verdienst mehr in der Negative, so liegt ein 
anderes ausschliesslich in der Positive. In seinem bayerischen 
Staatsrecht hat SEYDEL ein Vorbild für jede andere Bearbeitung 
eines deutschen Landesstaatsrechtes geschaffen. Es ist nicht 
bloss die eingehendste und gründlichste, sondern auch die prin- 
zipiell-juristisch am tiefsten durchgearbeitete und in allen ihren 
Teilen den oft spröden Stoff juristisch am meisten belebende Dar- 
stellung eines deutschen Grliedstaatsrechtes nach moderner rein 
staatsrechtlicher Methode. Sichert die erstgenannte That SEYDEL 
einen ständigen Platz in der Geschichte der allgemeinen, so sichert 
ihm das letzterwähnte Werk einen ständigen Platz in der Ge- 
schichte der speziell deutschen Staatsrechtslehre. 
Aber nicht nur um die Theorie, sondern nicht minder, ja 
in noch viel höherem Masse hat sich SEYDEL verdient gemacht 
um die Praxis des Staatsrechts, um bayerische Verwaltung, 
Politik und Gesetzgebung. Wie SEYDEL durch Erörterung der 
zahlreichen Kontroversen der Kasuistik für lange der baye- 
rischen Verwaltung ein zuverlässiger, sicherer Führer wurde, so 
hat er auch durch seine gewissenhafte, sachlich-eingehende und 
scharfsinnige Erörterung der verfassungsrechtlichen Fragen des 
bayerischen öffentlichen Rechts sowohl nach der geschichtlichen, 
wie nach der dogmatischen Seite der bayerischen Regierung und 
den politischen Parteien in Bayern ein mustergiltiges Handbuch 
geliefert, aus dem sich rasch entnehmen lässt, wie nach den Er- 
fahrungen der Vergangenheit und nach dem Willen der Ver- 
fassung Bayerns Geschicke am zweckmässigsten in der Zukunft 
zu lenken und zu organisieren seien,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.