Full text: Archiv für öffentliches Recht.Sechzehnter Band. (16)

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Aufsätze. 
Eine staatsrechtliche Neubildung. 
Von 
Landgerichtsrath KULEMANN in Braunschweig. 
Im Herzogthum Braunschweig besteht bekanntlich seit dem 
am 18. Okt. 1884 erfolgten Tode des Herzogs Wilhelm eine 
Regentschaft. Nachdem auf Grund des Regentschaftsgesetzes 
vom 16. Febr. 1879 zunächst ein aus den drei Mitgliedern des 
Staatsministeriums, dem Oberlandesgerichtspräsidenten und dem 
Präsidenten des Landtages bestehender Regentschaftsrath die 
Regierung geführt hatte, wurde am 21. Okt. 1885 vom Landtage 
der Prinz Albrecht von Preussen zum Regenten gewählt, der 
diese Wahl angenommen und durch Patent vom 2. Nov. 1885 
die Regentschaft angetreten hat. Während noch im Jahre 1887 
bei den Reichstagswahlen im ganzen Herzogthume etwa 600 
welfische Stimmen abgegeben wurden, hat sich die welfische Be- 
wegung unter dem Einflusse einer verkehrten Regierungspolitik 
und des wenig zur Erweckung von Sympathien geeigneten Ver- 
fahrens der preussischen Regierung insbesondere in der Ordnung 
des Eisenbahnwesens seitdem stark entwickelt, zumal nachdem die 
beiden welfischen Parteien (Brunoniapartei und Landesrechts- 
Archiv für öffentliches Recht. XVI. 4. 39
	        
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