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Aufsätze.
Eine staatsrechtliche Neubildung.
Von
Landgerichtsrath KULEMANN in Braunschweig.
Im Herzogthum Braunschweig besteht bekanntlich seit dem
am 18. Okt. 1884 erfolgten Tode des Herzogs Wilhelm eine
Regentschaft. Nachdem auf Grund des Regentschaftsgesetzes
vom 16. Febr. 1879 zunächst ein aus den drei Mitgliedern des
Staatsministeriums, dem Oberlandesgerichtspräsidenten und dem
Präsidenten des Landtages bestehender Regentschaftsrath die
Regierung geführt hatte, wurde am 21. Okt. 1885 vom Landtage
der Prinz Albrecht von Preussen zum Regenten gewählt, der
diese Wahl angenommen und durch Patent vom 2. Nov. 1885
die Regentschaft angetreten hat. Während noch im Jahre 1887
bei den Reichstagswahlen im ganzen Herzogthume etwa 600
welfische Stimmen abgegeben wurden, hat sich die welfische Be-
wegung unter dem Einflusse einer verkehrten Regierungspolitik
und des wenig zur Erweckung von Sympathien geeigneten Ver-
fahrens der preussischen Regierung insbesondere in der Ordnung
des Eisenbahnwesens seitdem stark entwickelt, zumal nachdem die
beiden welfischen Parteien (Brunoniapartei und Landesrechts-
Archiv für öffentliches Recht. XVI. 4. 39