— 283 —
Ein weiteres grundsätzliches Problem ist anzuknüpfen an die
Tatsache, daß kaum ein Gegenstand der Verwaltungswissenschaft
so viele Beziehungen zur Rechts- und Wirtschaftsphilosophie hat,
wie gerade die Polizei. Es ist von besonderem Reiz festzustellen,
daß auch im 18. Jahrhundert die Polizei „ganz allgemein ihre
Aufgabe darin erblickt hat, gerade den sozial und wirtschaftlich
Schwächsten, denen die überkommene Staats- und Sozialordnung
anderen Rechtsschutz schwerer zugänglich machte, Schutz und
Hilfe zu gewähren in allen rechtliehen und geschäftlichen Nöten“
(S. 30). Hier kommt der idealistische Zug des eudämonistischen
Prinzips, den Verfasser doch etwas unterschätzt (S. 41 und ander-
wärts), klar zutage. Von größter unmittelbar praktischer Be-
deutung ist es aber, daß unsere Zeit auch, ganz abgesehen von
den Eintwicklungen des Krieges, insofern zu den Gedanken, die
den Polizeistaat beherrscht haben, zurücklenkt, als sie weit über
den Sicherungszweck hinaus wohlfahrtspolizeiliebe Einwirkungen
im größten Maße schafft. Diese, insbesondere auf dem Gebiete
des Arbeiterschutzes und der Arbeiterversicherung, lediglich auf
das xenossenschaftliche Prinzip zurückzuführen, scheint mir nicht
ganz richtig zu sein; es stecken sehr starke protektionistische
Erwägungen und auch allgemein politische dahinter, die in der
Schaffung von Ventilen für eine mit Explosionsstoff reich beladene
Staatsmaschinerie ein wirksames Mittel sehen. Noch wichtiger
aber ist, daß das genossenschaftliche Prinzip so wenig wie der
„Bürgersinn* ausreichende Handhaben bieten, der immer mehr
wachsenden staatlichen Macht gegenüber den einzelnen Gegen-
gewichte zu schaffen, sie auf den Gebieten der Wirtschafts-
und Wohlfahrtspflege im weitesten Sinne (also einschließlich der
Nahrungs- und Gesundheitspolizei, Erziehung, Wohlfahrtspflege,
Arbeiterschutz und Arbeiterversicherung, Mittelstandsfürsorge
usw.) von polizeilicher Uebermacht zu befreien, die Entwick-
lung selbständiger Persönlichkeiten möglich zu machen. Zu
diesem Zwecke werden Bürgschaften wohl kaum anders geschaffen
19*