Full text: Archiv für öffentliches Recht.Sechzehnter Band. (16)

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wohl kaum eine besondere Beweiskraft haben. Das erste 
Argument ist, wie v. Bar*‘ bewiesen hat, bloss das Produkt 
eines Missverständnisses; der Aphorismus par in parem non 
habet potestatem bezieht sich ausschliesslich auf das Feudalrecht 
und speziell auf die Kriminaljurisdiktion. Zudem vergreift sich 
ja das Ortsgericht, indem es den fremden Fiskus als Beklagten 
heranzieht, nicht im geringsten an der Souveränität des fremden 
Staates, da die Funktionen des Fiskus ihrer Natur nach sich voll- 
kommen von den Funktionen des Staates als eines politischen 
Organismus unterscheiden. 
Was das zweite Argument betrifft, so kann es wohl kaum 
irgendwelche juristische Bedeutung haben und stützt sich aus- 
schliesslich auf politische Bedenken. Es bleibt also bloss das 
dritte — die faktische Unmöglichkeit, gegen fremde Staaten ge- 
richtete Urteile zu vollziehen. Vom praktischen Standpunkte aus 
kann diesem Argument eine gewisse Bedeutung nicht abgesprochen 
werden: es ist in der That nutzlos, Gesetze zu erlassen, wenn 
man nicht die Möglichkeit besitzt, sie anzuwenden; und eine 
fremde Regierung zu einer bestimmten Handlung zu zwingen, ist 
meistens faktisch unmöglich. Indessen darf man nicht ausser 
Acht lassen, dass von seiten des beklagten Staates die Nicht- 
erfüllung eines gegen ihn gerichteten Urteils nicht nur eine poli- 
tische Taktlosigkeit, sondern auch eine wahre laesio iuris ist, 
die im Notfalle höchst unliebsame Folgen in Form von Repres- 
salien u. s. w. nach sich ziehen kann, so dass auch dieses Argu- 
ment in den Augen des Juristen wohl kaum eine ausschlaggebende 
Bedeutung, zumal für die prinzipielle Konstruktion der Frage, 
haben kann. 
Die Unhaltbarkeit dieser Beweisführung ist indessen schon 
längst in der Litteratur erkannt worden, und man kann eine 
ganze Reihe von Schriftstellern nennen, welche die Lehre von der 
4 Theorie und Praxis des internationalen Privatrechts Bd. II S. 680ff. 
Archiv für öffentliches Recht. XVI. 4. 39
	        
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