Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebzehnter Band. (17)

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führung des Vorgestellten. Die politischen Ansichten auch von 
Revolutionären werden zum Rechte, sobald die Revolution Er- 
folg hat und das Neugeschaffene gesichert ist. Die Frage der 
Legitimität des Rechts berührt also das staatliche Recht als 
solches nicht, sondern ist eine geschichtliche. 
Wann gilt das Recht, wann erscheint seine Durchführung 
als gesichert? Wenn bei einer plötzlichen Umwälzung das staat- 
liche Recht verändert wird, diese Veränderung aber bereits den 
Keim der Ohnmacht, die sicheren Anzeichen einer bloss vorüber- 
gehenden Evolution in sich trägt, so können wir nicht von einer 
Sicherung der Durchführung sprechen. Andererseits wird in 
einem geordneten Staatswesen ein Rechtsinhalt nicht erst zum 
Rechte, wenn die Durchführung thatsächlich beginnt, sondern 
schon dann, wenn das Gesetz erlassen wird. Die Sicherung der 
Durchführung, welche das Kennzeichen des Rechts, der Positivi- 
tät desselben ist, beruht auf dem Willen der Organe und zwar 
vornehmlich der unteren Organe. Helfen diese zur Durchführung 
des Rechts, so ist die Anwendung nach dem gewöhnlichen Gange 
der Dinge gesichert. Der Wille dieser Organe, dem Rechte zur 
Durchführung zu verhelfen, ist regelmässig Ausfluss des Pflicht- 
gefühls. Es ist in der Natur des Menschen begründet, dass durch 
die Annahme der Berufung zu einer bestimmten Thätigkeit ein 
moralisches Gefühl der Pflicht entsteht, eine Gewissenspflicht 
empfunden wird, die Thätigkeit, zu der man berufen wird, zu 
erfüllen. Neben dem Pflichtgefühle wirkt das Gefühl der Lust 
an Vorteilen und das der Furcht vor Nachteilen. Wenn die 
staatlichen Organe das Recht pflichtgemäss durchführen, so 
ist die Anwendung gesichert; denn die grosse Masse verhält 
sich in der Regel indifferent und organisiert sich, auch wenn sie 
mit etwas nicht einverstanden ist, schwer zum offenen Wider- 
stande #, 
  
* Vgl. A. AFFOLTER, Grundzüge des allgemeinen Staatsrechts $. 22, 23, 
Die Geltung des staatlichen Rechts ist bedingt durch die Organisation; ohne
	        
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