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falls hat bei der Konstruktion dieser individuellen juristischen
Persönlichkeit des Staates die Vorstellung des Fiskus mitgewirkt;
wie dieser als vermögensrechtliches Subjekt alle vermögensrecht-
lichen Rechte und Verpflichtungen der Gemeinschaft auf sich ver-
einigt, so soll ein Rechtssubjekt bestehen, welches alle Rechte
und Pflichten, die von den Organen ausgeübt werden, auf sich
vereinigt. Im Namen dieses Subjektes wird regiert, Recht ge-
sprochen, Gesetze gemacht u. s. w.; dieses Subjekt ist andererseits
wieder verpflichtet bei den subjektiven öffentlichen Rechten der
Einzelnen. Während aber das vermögensrechtliche Subjekt des
Fiskus eine Substanz hat in Anordnungen und thatsächlichen
Einrichtungen, fehlt uns jeder Einblick in das Wesen dieses von
GERBER, LABAND und JELLINEK konstruierten öffentlichrecht-
lichen Subjektes, das als rein transcendent über den Einzelnen
schwebend angenommen wird. Ein gespensterhaftes Schattenwesen
masst sich, wie GIERKE bemerkt, den ersten und obersten Platz
an und begehrt für sich das Recht über Leben und Tod leibhaf-
tiger Menschen. So zutreffend mir die von GIERKE an diesem
individuellen. Persönlichkeitsbegrifie ausgeübte Kritik erscheint,
weist doch die eigene Lehre GIERKE’s ähnliche Widersprüche auf.
GIERKE lässt die Gesamtpersönlichkeit des Staates, wie die von
LaABanp konstruierte individuelle Persönlichkeit, im Staatsleben
selbst wieder handelnd auftreten, statt sie bloss im Völkerverkehr,
auf dem Gebiete des Völkerrechts figurieren zu lassen. Es ist
begrifflich nicht möglich, dass das Ganze mit seinen Teilen oder
Gliedern verkehrt, dass das Ganze innerhalb des Ganzen eine
Rolle spielt. Im Ganzen verkehren nur die Teile, die Glieder
miteinander; das innere Leben wickelt sich ohne den Begriff des
Ganzen ab; das letztere hat nur seine Bedeutung nach aussen,
im Verkehr mit anderen Ganzen bezw. Subjekten. GIERKE be-
merkt, die Persönlichkeitslehre LaBAnp’s lege den Wunsch nahe,
die Staatspersönlichkeit überhaupt aus der Wissenschaft verschwin-
den zu lassen. Versuche man aber nur zuerst die Staatspersön-