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Literatur.
Dr. Friedrich Tezner, a. o. Professor an der k. k. Universität Wien, Die
deutschen Theorien der Verwaltungsrechtspflege, eine kri-
tisch-orientierende Studie. Berlin, Karl Heymanns Verlag, 1901. VII
u. 3118.
Der Verf. beginnt sein Buch mit zwei guten Vorsätzen. Er will es
für verdienstlicher halten, sagt er am Anfang der Einleitung ($. 1), „eine
kritische Orientierung in dem Wirrsal der entgegenstehenden Anschauungen“
zu geben, als durch Aufstellung einer neuen Theorie „die bestehende Ver-
wirrung“ zu erhöhen. Und am Schlusse der Einleitung (S. 8) meint er:
„hier thut Bescheidenheit not“; denn zu irgend welcher Ueberhebung habe
niemand „einen ausreichend gegründeten Anlass“.
Die Entsagung, welche der erste Punkt zu fordern scheint, ist dem
Verf. allerdings dadurch erleichtert, dass er in seinen früheren Schriften über
Freies Ermessen, Administrativverfahren u. s. w. „durch Aufstellung neuer
Theorien“ für die wichtigsten hier einschlagenden Fragen bereits erheblich
an dem herrschenden „Wirrsal“ sich beteiligt hat. Sie begegnen uns jetzt
wieder auf Schritt und Tritt, der Verf. sorgt durch geeignete Verweisungen
reichlich dafür, dass wir das nicht übersehen, und alles wird unter dem Ge-
sichtspunkte behandelt und beurteilt, wie es dazu passt. So erhält das Ganze
ein einheitliches stark subjektives Gepräge, was ja an sich nicht verwerflich
ist, wenn man auch vielleicht von einer kritisch-orientierenden Studie etwas
anderes erwartet hätte.
Es ist nicht ganz leicht, sich in dieser Orientierung zurecht zu finden.
Den Kern der Darstellung scheint das vierte Kapitel zu bilden. Das deutet
schon die Ueberschrift an: „Verwaltungsrechtspflege als gerichtlicher Schutz
subjektiver öffentlicher Rechte vor der Verwaltung oder als Verwaltungs-
gerichtsbarkeit im engsten Sinne des Wortes“.
Die subjektiven öffentlichen Rechte, auf deren Schutz demnach die Ver-
waltungsrechtspflege eigentlich abzielt, möchte der Verf. sehr weitherzig ver-
standen haben. Aus einer etwas gewundenen Beschreibung, die er davon