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Willens kann auch ein Willenssubjekt dienen, ohne als Subjekt
eines eigenen Willens vollständig zu verschwinden; nämlich in
jedem Falle, wo ein überlegener Wille auf einen schwächeren
wirkt. Wird der überlegene Wille vollständig geltend gemacht,
der unterliegende ihm vollständig angepasst, so ist objektiv, also
vom Standpunkt des überlegenen Subjektes aus, nur ein Wille
vorhanden, vom subjektiven Standpunkt des Mediums aus jedoch
auch ein subjektiver Unterwille. Sein ursprünglicher Wille wird
zwar nicht realisiert, aber es ist immerhin auch seinerseits ein —
vielleicht erzwungener — Wille da.
Je nachdem der Oberwille mit dem ursprünglichen subjek-
tiren Willen — dem subjektiven Interesse — übereinstimmt oder
zusammenstösst, wird praktisch Willensverstärkung (Willensbin-
dung) und Zwang unterschieden. Nun erhalten wir auch die für
unsere Zwecke brauchbarste negative Definition des Interesses
als „Wille“ in Absehung der Realisierung.
Wird der überlegene oder gleich starke Wille durch die Re-
aktion des anderen Willens modifiziert, so partizipiert auch dieser
andere Wille ursächlich in gleicher Entfernung am Erfolg. Der
direkte Ausgangspunkt des Erfolgswillens (der Wille bestimmt
sich ja nach dem Erfolge) muss demnach im Zusammenstosspunkt
beider Willen liegen, d.h. es muss ein neuer Wille entstan-
den sein (relevanter Wille).
Für gewöhnlich wird weniger genau unterschieden. Der re-
sultierende Erfolg liegt in der Regel so überwiegend im Inter-
esse des einen Willenssubjektes, dass auch der Erfolgswille als
dessen — modifizierter — Wille angesehen wird, zugleich mit Zu-
rückbeziehung auf den Ausgangspunkt des ursprünglichen Willens.
Genau genommen zerfällt jeder anscheinend einheitliche Wille
in eine Menge Einzelwillen. Er modifiziert sich fortwährend, wie
die begleitende zu realisierende Vorstellung, wird aber praktisch
15 Wunsch ist analog als weiterer Begriff „Wille“ in Absehung der
Realisierbarkeit, die objektiv immerhin vorhanden sein kann.