Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebzehnter Band. (17)

— 305 — 
kasse gegen den Ansatz von Gebühren oder Auslagen entscheidet 
das Gericht der ersten Instanz gebührenfrei. Die Entscheidung 
kann von dem Gerichte, das sie getroffen hat, sowie in der höheren 
Instanz vom Oberverwaltungsgerichte von Amts wegen abgeändert 
werden. 
Der Zahlungspflichtige kann nur innerhalb eines Jahres von 
der Abforderung der Kosten an Erinnerungen erheben. 
Gegen die Entscheidung der Kreishauptmannschaft ist Be- 
schwerde zulässig. 
Archiv für öffentliches Recht. XVII. 2. 20
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.