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Litteratur,
A. Germershausen, Verwaltungsgerichtsdirektor in Arnsberg, Das Wege-
recht und die Wegeverwaltung in Preussen. Zweite völlig
umgearbeitete Auflage. Berlin, Carl Heymanns Verlag, Band I 1900,
Band II 1902 in 8°. S. 596 und 738. Preis M. 24.—, geb. M. 28.—.
1890 erschien die erste Auflage dieses Werkes, welches damals ver-
einzelt für verspätet erklärt wurde, weil man den Erlass einer einheitlichen
Wegeordnung für Deutschland erwarten zu können glaubte. Zu derselben
ist es nicht gekommen, so wünschenswerth es auch sein würde, im einigen
Deutschlande ein einheitliches Recht auf dem Gebiete des öffentlichenVer-
kehres und seines wichtigsten Hülfsmittels zu erlangen, als welches die
Wege anzusehen sind. Mutmasslich wird der Zustand noch lange fort-
bestehen, dass das Wegerecht in Deutschland überwiegend auf Ortsrecht
beruht, Hat man sich ja doch in Preussen noch 1891 daran genügen
lassen, unter dem 11. Juli 1891 eine Wegeordnung für die Provinz Sachsen
zu erlassen, statt eine solche für den ganzen Staat zu geben, obschon das
Bedürfnis hierfür bereits in den dreissiger Jahren von der Staatsregierung
anerkannt war. Weil jedoch die Rechtsverhältnisse im Bereiche des Wege-
rechtes sehr verschieden liegen, ist ein zuverlässiges Werk unentbehrlich,
welches sichere Auskunft für die einschlägigen Verhältnisse liefert. Dies
Hülfsmittel bietet die vorliegende Arbeit gegenüber der ersten Auflage in
erhöhterem Masse. Für die Gründlichkeit der Umarbeitung spricht die Zu-
nahme um 418 Seiten. Die äussere Anordnung der neuen Auflage entspricht
der früheren. Im ersten Bande wird eine Darstellung der einschlagenden
Rechtsverhältnisse geliefert, die in sieben Teile zerfällt, nämlich nacheinander
die öffentlichen Wege im allgemeinen, den Gebrauch der öffentlichen Wege
und die Rechte daran, die Verpflichtung zum Wegebau, die Chausseen, die
Zuständigkeit der Behörden und das Verfahren in Wegesachen, die Ver-
Pflichtung Dritter in Bezug auf den Wegebau, endlich die Verteilung der