Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebzehnter Band. (17)

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schwächeren, zu regelnden Willen voraus. Dies trifft ohne weiteres 
für das Verhältnis des Staates zum Individuum zu”?®, Es ergiebt 
sich also die Unmöglichkeit eines rechtlichen Verkehrs- 
verhältnisses unter den Staaten ohne einen Oberwillen. 
JELLINEK hingegen fährt fort: Der Staatswille ist an die 
objektire Natur der Staatenbeziehungen gebunden. Diese objek- 
tiven Momente nimmt der Staat in seinen Willen auf, sie werden 
zu Normen, welche seinen Willen durch seinen Willen binden, 
indem sie gleichzeitig Recht werden. Die normativen, objektiven 
Momente haben ohne den Staatswillen keine rechtliche Natur, 
sie sind bloss gedachte, rein potentielle Beziehungen, also kein 
Naturrecht. 
Nun ist aber der Gedanke, dass die einzelnen Staatswillen 
von selbst, von Natur aus, übereinstimmende oder korrespon- 
dierende : Tendenzen erhielten, ein durchaus naturrechtlicher. 
Zwar ist nicht zu leugnen, dass die natürlichen Verhältnisse zur 
Bildung und Erhaltung übereinstimmender oder korrespondierender 
Willen führen, dass die Natur- oder Vernunftgemässheit die ein- 
zelnen Willen nivelliert: wenn aber das Prinzip der Willens- 
freiheit aufrecht erhalten werden soll, kann hier, wo der auto- 
nome Wille eingreift, von Naturzwang keine Rede mehr sein. In 
Wirklichkeit handelt es sich denn auch um reale Menschenwillen, 
die hinter jenen natur- oder vernunftgemässen Willen ein gutes 
Stück zurückstehen; zeigt sich doch selbst in der Auffassung der 
Rationalität stets die grösste Verschiedenheit. 
Eine neuere deutsche Schule gelangt, indem sie unter Bei- 
behaltung der alten Souveränitätstheorie von dem Prinzip der 
Realität des Rechtswillens ausgeht, folgerichtig zur Leugnung 
des Völkerrechts. 
”® Für das Verhältnis der Individuen innert des Staates, wo die korre- 
spondierenden Willen zumeist schwankend, möglicherweise unvernünftig sind, 
ist die Notwendigkeit eines konstanten, überlegenen und vernünftigen Ober- 
willens vollends in die Augen springend.
	        
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