Full text: Archiv für öffentliches Recht.Siebzehnter Band. (17)

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Die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Frankreich 
und der Conseil d’Etat. 
In Grundzügen beleuchtet vom deutschen 
Rechtsstandpunkte*. 
Von 
Dr. WALTER HAGENs, Gerichts-Assessor. 
— 
8 1. 
Während eines längeren Aufenthaltes in Paris war es mir 
vergönnt, nicht nur bei einem der angesehensten Anwälte am 
Kassationshofe und Conseil d’Etat, Mr. Charles Barry, zu arbeiten, 
sondern auch durch die persönliche Güte des Vizepräsidenten 
des Conseil d’Etat, Mr. Georges Coulon, mannigfache Belehrung 
und Führung in der Organisation und den „Errements“ des Con- 
seil d’Etat zu erhalten. Diese Anleitungen waren mir um so 
wertvoller, als in dem Oonseil d’Etat der Mittel- und Höhepunkt 
der Verwaltung und Verwaltungsgerichtsbarkeit zu erblicken ist. 
Wissenschaft und Praxis des französischen Verwaltungsrechts 
geniessen wegen ihrer feinen Durchbildung von jeher bei uns 
hohes Ansehen und haben stets in unserer öffentlichrechtlichen 
  
* Nach seinem Vortrag, gehalten in der Juristischen Gesellschaft zu 
Frankfurt a. M. am 5. Febr. 1902.
	        
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